Rechtsprechung
BGH, 08.08.2018 - 2 ARs 121/18, 2 AR 69/18 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 138a StPO; § 258 StGB
Beschlagnahmeverbot (keine Erstreckung auf verfängliche Geschäftsunterlagen; Ausschließung des Verteidigers; Strafvereitelung (Vereitelung der Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen, für die kein Beschlagnahmeverbot besteht, durch einen Strafverteidiger) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 138c Abs. 1 Satz 1, § ... 138a Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 258 Abs. 1 StGB, § 95 Abs. 1 StPO, § 94 Abs. 2 StPO, § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 97 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StPO, § 160a StPO, §§ 53, 97, 160a, 148 StPO, § 94 Abs. 1 StPO, § 244 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Vereitelung der Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen durch den Strafverteidiger bei fehlendem Beschlagnahmeverbot; Absichtlich oder wissentlich falsche Angaben zu seinem Besitz an diesen; Überschreitung der Grenzen zulässiger Verteidigung; Erfüllung des Tatbestands der ...
- Anwaltsblatt
§ 97 StPO, § 138a StPO, § 258 StGB
Mandantenakten dürfen bei Kanzleidurchsuchung beschlagnahmt werden - Anwaltsblatt
§ 97 StPO, § 138a StPO, § 258 StGB
Mandantenakten dürfen bei Kanzleidurchsuchung beschlagnahmt werden - rewis.io
Strafvereitelung durch einen Strafverteidiger: Vereitelung der Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen durch absichtlich falsche Angaben zum Besitz an diesen
- ra.de
- bghst-wolterskluwer
StPO § 138a, § 97 Abs. 1 Nr. 3; StGB § 258
Strafvereitelung durch einen Strafverteidiger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 97 Abs. 1 Nr. 3 ; StPO § 138a; StGB § 258
Vereitelung der Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen durch den Strafverteidiger bei fehlendem Beschlagnahmeverbot; Absichtlich oder wissentlich falsche Angaben zu seinem Besitz an diesen; Überschreitung der Grenzen zulässiger Verteidigung; Erfüllung des Tatbestands der ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Verteidiger: Verteidigerausschluss wegen Vereitelung der Beschlagnahme
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die vom Verteidiger vereitelte Beschlagnahme
Besprechungen u.ä. (3)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§ 258 StGB; §§ 53, 94, 95, 97, 148, 168 a StPO
Strafvereitelung durch Verteidiger durch Zurückhalten von Beweismitteln - Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
"Dokumenten-Asyl"-Fall
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Grenzen von zulässigem Verteidigungsverhalten
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 20.02.2018 - 1 ARs 1/18
- BGH, 08.08.2018 - 2 ARs 121/18, 2 AR 69/18
Papierfundstellen
- BGHSt 63, 174
- NJW 2018, 3261
- NStZ 2019, 100
- StV 2019, 164
- AnwBl 2018, 615
- AnwBl Online 2018, 925
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83
Verurteilung wegen Strafvereitelung - Beurteilung eines unterstützenden Handelns …
Auszug aus BGH, 08.08.2018 - 2 ARs 121/18
Zur Vollendung der Tat genügt es, wenn die Ahndung des begünstigten Täters wegen der Handlung des Täters der Strafvereitelung für geraume Zeit unterbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 1983 - 4 StR 378/83, NJW 1984, 135; Senat…, Beschluss vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 455/94, BGHR StGB § 258 Abs. 1 Vollendung 1). - BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94
Aufklärungsrüge - Aufklärung - Einfuhr von Waffen - Täterschaft - Teilnahme - …
Auszug aus BGH, 08.08.2018 - 2 ARs 121/18
Zur Vollendung der Tat genügt es, wenn die Ahndung des begünstigten Täters wegen der Handlung des Täters der Strafvereitelung für geraume Zeit unterbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 1983 - 4 StR 378/83, NJW 1984, 135; Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 455/94, BGHR StGB § 258 Abs. 1 Vollendung 1). - BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die …
Auszug aus BGH, 08.08.2018 - 2 ARs 121/18
Auch § 160a StPO ist insoweit nicht anzuwenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1405/17, 1780/17, NJW 2018, 2385, 2387 ff. mwN).
- BGH, 12.10.2023 - 5 StR 102/23 c) Darüber hinaus hat sich das Landgericht rechtsfehlerhaft nicht mit der zusätzlich in Betracht kommenden Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung (§ 258 Abs. 1 und 4, § 22 StGB) befasst (zur Abgrenzung von Vollendung vgl. BGH, Urteile vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99, BGHSt 45, 97, 100; vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 455/94; Beschlüsse vom 24. Juni 2015 - 4 StR 205/16, NJW 2016, 3110 f.; vom 8. August 2018 - 2 ARs 121/18 Rn. 12).