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   OLG Oldenburg, 08.11.2013 - 6 U 50/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31109
OLG Oldenburg, 08.11.2013 - 6 U 50/13 (https://dejure.org/2013,31109)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.11.2013 - 6 U 50/13 (https://dejure.org/2013,31109)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. November 2013 - 6 U 50/13 (https://dejure.org/2013,31109)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatzanspruch einer Stiftung gegen ihren Alleinvorstand wegen Pflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Schadensersatzanspruch einer Stiftung gegen ihren Alleinvorstand wegen Pflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vermögensverwaltung einer Stiftung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger Stiftungsvorstand zur Zahlung von mehr als 450.000 EUR verurteilt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger Vorstand der Stiftung Johannes a Lasco Bibliothek Große Kirche zur Zahlung von mehr als 450.000 EUR verurteilt

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Praxistipps zur Vermeidung von Haftungsrisiken für Stiftungsorgane

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 724
  • NZG 2014, 1272
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 239/06

    Vertretung des Aufsichtsrats einer Genossenschaft durch den

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.2013 - 6 U 50/13
    Dabei hat sich das Landgericht zutreffend auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.03.2008 (=NJW-RR 2008, 1488 = NZG 2008, 471 [BGH 17.03.2008 - II ZR 239/06] ) gestützt.

    Die Verabredung einer Zahlung für den Fall der außerordentlichen Kündigung ist unwirksam, weil sie das Recht zur Kündigung des Dienstvertrages aus wichtigem Grund unzumutbar einschränkt (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1488 [BGH 17.03.2008 - II ZR 239/06] in jurisRn 16).

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