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   OLG Oldenburg, 09.04.2013 - 2 SsBs 59/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7599
OLG Oldenburg, 09.04.2013 - 2 SsBs 59/13 (https://dejure.org/2013,7599)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.04.2013 - 2 SsBs 59/13 (https://dejure.org/2013,7599)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. April 2013 - 2 SsBs 59/13 (https://dejure.org/2013,7599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorliegen einer wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage i.S.v. § 16 Abs. 1 BlmSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage i.S.v. § 16 Abs. 1 BlmSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 16 Abs. 1
    Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage i.S.v. § 16 Abs. 1 BlmSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Höhe der eingespeisten Strommenge mittels einer Biogasanlage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei erhöhter Stromproduktion möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rückzahlungspflicht eines Landwirts wegen zu viel gewonnenem Strom aus Biogas muss neu verhandelt werden - Landwirt muss Einspeisungsvergütung in Höhe von 403.000 Euro vorerst nicht zurückzahlen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.1966 - 3 StR 13/65

    Einziehung des Buches "Die Irrlichter" - Zulässigkeit einer Einziehung im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.04.2013 - 2 SsBs 59/13
    Jene Entscheidung (Unmöglichkeit der Durchführung eines subjektiven Strafverfahrens) trifft die Staatsanwaltschaft, aber nicht nach § 29a Abs. IV OWiG die Ordnungsbehörde (BGHSt 21, 55; Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, § 440 Rdn. 7f).".
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.08.2015 - 15 Sa 587/15

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Soweit in der Literatur kritisiert wird, dass bezogen auf die "unternehmerische Entscheidung" das Bundesarbeitsgericht nicht genügender Weise eine Interessenabwägung vornehme (Stein AuR 2013, 343ff) kann im hiesigen Fall offen bleiben, ob dies zutrifft.
  • VG Oldenburg, 27.09.2017 - 5 A 2395/15

    Biogasanlage; fiktive Freistellungserklärung; Gülleseparation; Separationsanlage;

    Eine höhere Biogaserzeugung ist wesentlich i.S.v. § 16 BImSchG, weil nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hervorgerufen werden können (OLG Oldenburg, Beschluss vom 9. April 2013 - 2 SsBs 59/13 -, juris Rn. 27).
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