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OLG Oldenburg, 10.11.1980 - 5 UH 11/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Beweislastregelung für Gebrauchsgewährung an Dritten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 552 S. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Oldenburg, 11.09.1980 - 5 UH 2/80
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.11.1980 - 5 UH 11/80
Die Frage bedarf hier aber keiner Vertiefung, weil das Landgericht die Anwendbarkeit des § 552 S. 3 BGB für den vorliegenden Fall bejaht und der Rechtsentscheid nach Auffassung des Senats (Beschluß vom 11.9.1980 - 5 UH 2/80 -) auf der Grundlage der Rechtsansicht des vorliegenden Berufungsgerichts zu ergehen hat.
- OLG Hamburg, 17.12.1981 - 4 U 130/81 Unter diesem Gesichtspunkt hält er unter anderem den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 4. November 1980 (ZMR 1981, Seite 91 f.) zu § 552 S. 2 BGB sowie den des beschließenden Senats vom 27. Juli 1981 (1.c.) für entbehrlich.
- OLG Celle, 29.01.2003 - 2 U 150/02
Entfallen fortgesetzter Mietzahlungspflicht nach § 552 Satz 1 Bürgerliches …
Nur wenn der vertragsbrüchige Mieter beweist, dass der Vermieter die Sache einem Dritten überlassen hat, muss der Vermieter seinerseits den Beweis führen, dass er gleichwohl in der Lage war, dem Mieter den Mietgebrauch wieder zu gewähren (s. auch OLG Oldenburg, ZMR 1981, 91;… MünchKomm.-Voelskow, BGB, 3. Aufl., § 552 Rz. 15;… Wolf/Eckert/Ball, a. a. O., Rz. 564).