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   OLG Oldenburg, 11.08.2015 - 13 U 25/15   

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https://dejure.org/2015,25917
OLG Oldenburg, 11.08.2015 - 13 U 25/15 (https://dejure.org/2015,25917)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.08.2015 - 13 U 25/15 (https://dejure.org/2015,25917)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. August 2015 - 13 U 25/15 (https://dejure.org/2015,25917)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen im Internet

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    15.000 EUR Schmerzensgeld wegen Verbreitung pornografischer Fotomontagen im Netz

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    15.000 EURO Schmerzensgeld für Herstellung und Verbreitung von Pornofakes einer Person im Internet

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld bei Verteilung pornografischer Fotomontagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Höhe des Schmerzensgeldes bei veröffentlichten pornografischen Fotomontagen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verteilung pornografischer Fotomontagen von der Schwägerin

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für die Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen im Internet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    15.000 Schmerzensgeld für die Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    15.000,- EUR Schmerzensgeld wegen gefakter Online-Porno-Bilder

  • dr-wachs.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    15.000,00 EUR Schmerzensgeld für gefälschte Nacktfotos

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für Porno-Fotomontagen im Internet

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation)

    Gefakte Pornobilder ins Internet gestellt - Opfer erhält 15.000 Euro Schmerzensgeld

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    EUR 15.000 Schmerzensgeld für Pornobilder?

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    15.000 Schmerzensgeld wegen Pornofakes

  • ds-law.eu (Kurzinformation)

    15.000,- Euro Schmerzensgeld wegen Fake-Porno-Fotomontage

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hohe Schmerzensgeldforderung wegen Veröffentlichung pornografischer Fotomontage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    15.000 Euro Schmerzensgeldzahlung wegen Veröffentlichung von pornographischen Fotomontagen im Internet gerechtfertigt - Gericht rügt schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes

Besprechungen u.ä. (3)

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)

    15.000,- Euro Schmerzensgeld wegen Fake-Porno-Fotomontage

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    15.000,- Euro Schmerzensgeld wegen Fake-Porno-Fotomontage

  • dr-wachs.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    15.000,00 EUR Schmerzensgeld für gefälschte Nacktfotos

Sonstiges

  • rae-kopp.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    15.000,00 EUR Schmerzensgeld für Veröffentlichung manipulierter Porno-Bilder im Internet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 816
  • MMR 2016, 67
  • K&R 2016, 64
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.2003 - XII ZR 109/01

    Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen Unterhalt wegen einer Straftat gegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.08.2015 - 13 U 25/15
    Richtig ist zwar, dass ein Antrag auf Beiziehung von Ermittlungsakten nach § 432 ZPO grundsätzlich die Aktenteile bezeichnen muss, die die Partei für erheblich hält (BGH, Urt. 12.11.2003 - XII ZR 109/11, FPR 2004, 246, 248).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.08.2015 - 13 U 25/15
    Die in der Beweiswürdigung zu gewinnende Überzeugung des Gerichts erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare (vgl. BGH, Urteil v. 11.06.2010 - NJW-Spezial 2010, Seite 489 f.) - absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grundlegend BGHZ 53, 245, 256; BGH NJW 2008, 2845 und NJW-RR 2008, 1380).
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.08.2015 - 13 U 25/15
    Die in der Beweiswürdigung zu gewinnende Überzeugung des Gerichts erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare (vgl. BGH, Urteil v. 11.06.2010 - NJW-Spezial 2010, Seite 489 f.) - absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grundlegend BGHZ 53, 245, 256; BGH NJW 2008, 2845 und NJW-RR 2008, 1380).
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.08.2015 - 13 U 25/15
    Die in der Beweiswürdigung zu gewinnende Überzeugung des Gerichts erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare (vgl. BGH, Urteil v. 11.06.2010 - NJW-Spezial 2010, Seite 489 f.) - absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grundlegend BGHZ 53, 245, 256; BGH NJW 2008, 2845 und NJW-RR 2008, 1380).
  • OLG Köln, 14.03.2018 - 15 U 190/17

    Höhe der Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Zwar waren - anders als im Fall LG Kiel v. 27.04.2006 - 4 O 251/05, ZUM 2008, 447, wo eine Geldentschädigung von 25.000 EUR zugesprochen worden war - vorliegend nicht zugleich auch die Anschrift und die Telefonnummern der Klägerin verbreitet worden und es kam auch jedenfalls nicht zu einer Vielzahl von Anrufen und erheblichen Nachstellungen, doch sind - anders als im Fall OLG Oldenburg v. 11.08.2015 - 13 U 25/15, ZUM-RD 2016, 143 - negative Auswirkungen vor allem auf die Gefühlslage der Klägerin und deren Belastung nicht ausreichend bestritten und liegen im Übrigen angesichts des Ausmaßes der Verletzungshandlungen und der nicht bestrittenen hohen "Anklickzahlen" auf der Hand.
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