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OLG Oldenburg, 12.04.1994 - 5 U 109/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Fehlender Hinweis auf die Notwendigkeit von Kontrolluntersuchungen als Behandlungsfehler - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1054
- VersR 1994, 1478
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 1 U 26/00
Zur Frage des Ersatzes des materiellen und immateriellen Schadens durch den …
Das Krankenhaus ist verpflichtet, den Patienten (hier: die Mutter der Klägerin) und die nachbehandelnden Ärzte auf den Entlassungsbefund (hier: "sehr straffe" Hüfte) und die sich daraus für die Nachbehandlung ergebenden besonderen therapeutischen Konsequenzen, etwa auch die Notwendigkeit und ggfs. Eilbedürftigkeit bestimmter Kontrolluntersuchungen, hinzuweisen (…vgl. BGH MDR 1988, S. 40, 41 - VersR 1988, S. 82, 83; OLG Oldenburg, NJW-RR 1994, S. 1054;… Steffen/Dressler, aaO., Rdn. 243;… Palandt/Thomas, aaO., § 823 Rdn. 69). - LG Ellwangen/Jagst, 14.05.2004 - 1 S 25/04
Arzthaftung: Hinweispflicht des Arztes bei Verdacht auf einen Fremdkörper in der …
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte es für erforderlich gehalten (OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 1054), dass der Hinweis auf Kontrolluntersuchungen zu einer ordnungsgemäßen Behandlung eines Muskelfaserrisses in der Wade gehört und zu dokumentieren ist.