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   OLG Oldenburg, 13.01.2020 - 11 WF 397/19   

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https://dejure.org/2020,633
OLG Oldenburg, 13.01.2020 - 11 WF 397/19 (https://dejure.org/2020,633)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.01.2020 - 11 WF 397/19 (https://dejure.org/2020,633)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2020 - 11 WF 397/19 (https://dejure.org/2020,633)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 670/14

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Anspruch der Eltern des während des Verfahrens

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.01.2020 - 11 WF 397/19
    Es geht nämlich vorliegend um keine Beteiligung im Rahmen der nach Erledigung der Hauptsache gemäß §§ 83 Abs. 2, 81 FamFG zu treffenden Kostenentscheidung, die sich zu Lasten des Erben auswirken könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 28.07.2015 - XII ZB 670/14, juris).

    Die Erben sind mithin erst im Rahmen einer nach Erledigung der Hauptsache gemäß §§ 83 Abs. 2, 81 FamFG zu treffenden Kostenentscheidung zu beteiligen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 670/14 -, Rn. 17, juris; vgl. für die zu § 181 FamFG gleichlautende Vorschrift des § 226 Abs. 5 S. 1 FamFG: Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. Aufl. 2017, Rn. 836).

  • BGH, 10.10.2012 - XII ZB 444/11

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Entscheidung über einen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.01.2020 - 11 WF 397/19
    Allerdings ist auch ein negativer Aussetzungsbeschluss gemäß § 21 Abs. 2 FamFG analog anfechtbar (BGH, Beschl. v. 10.10.2012, Az. XII ZB 444/11 Rn. 10 - Juris).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 671/14

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.01.2020 - 11 WF 397/19
    Zu einem solchen Antrag ist ein Erbe nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht berechtigt (BGH, Beschl. v. 28.07.2015, Az. XII ZB 671/14 - juris; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. November 2015 - 1 BvR 2269/15 -, juris).
  • BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 2269/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die nach dem Tod ihres Sohnes verwehrte

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.01.2020 - 11 WF 397/19
    Zu einem solchen Antrag ist ein Erbe nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht berechtigt (BGH, Beschl. v. 28.07.2015, Az. XII ZB 671/14 - juris; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. November 2015 - 1 BvR 2269/15 -, juris).
  • KG, 20.08.2021 - 16 UF 2/21

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Prüfungsmaßstab für die Aufhebung der Bestellung

    Mit der Wahl des Maßstabs "Gefährdung der Interessen des Kindes" knüpft der Gesetzgeber an den Umstand an, dass die Verfahrensbeistandschaft der Wahrnehmung der Interessen des Kindes dient (§ 158 Abs. 1 FamFG) und nutzt - entsprechend einer von der Literatur bereits seit langem erhobenen Forderung (vgl. Splitt, FamRB 2020, 331 [332]; Menne, FamRB 2020, 189f.; Holzer/Menne, FamFG [1. Aufl. 2011], § 158 Rn. 122) - den gleichen Maßstab, der materiell-rechtlich für die Entlassung eines Vormunds bzw. Ergänzungspflegers gilt (§§ 1886 Abs. 1, 1887 Abs. 1, 1915 Abs. 1 BGB) und damit in einer Konstellation, die mit der vorliegenden durchaus vergleichbar ist (vgl. Menne, NZFam 2020, 1033 [1038]).
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