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   OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96   

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https://dejure.org/1996,4434
OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96 (https://dejure.org/1996,4434)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.02.1996 - 5 W 21/96 (https://dejure.org/1996,4434)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Februar 1996 - 5 W 21/96 (https://dejure.org/1996,4434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1908b Abs. 2 BGB; § 69 Abs. 1 FGG; § 20 FGG
    Bestimmung der Inhaberschaft des Beschwerderechts hinsichtlich einer Betreuerauswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Inhaberschaft des Beschwerderechts hinsichtlich einer Betreuerauswahl

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwandten in der Seitenlinie, Beschwerdeberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1343
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 08.06.1994 - 2 W 20/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde, die sich auf die Auswahl der Person des Betreuers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96
    1994, 366 = FamRZ 1995, 432) stützt, sind die Beschwerdeführerinnen berechtigt, Beschwerden gegen die Auswahl des Betreuers zu erheben.

    Er befindet sich insoweit im Einklang mit den Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (KG BtPrax 1995, 106; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 451 [OLG Düsseldorf 24.09.1993 - 3 Wx 349/93] ; OLG Schleswig FamRZ 1995, 432 [OLG Schleswig 08.06.1994 - 2 W 20/94] ).

  • BayObLG, 17.05.1995 - 3Z BR 91/95

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen Betroffenen, der einen rechtlich

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96
    Für das weitere Verfahren wird das Landgericht dem Betroffenen zunächst einen Verfahrenspfleger zu bestellen haben, da die Voraussetzungen, nach denen von der Bestellung eines Verfahrenspflegers abgesehen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1596; Senat, Beschluss vom 21.11.1995, 5 W 121/95), erkennbar nicht vorliegen, denn der Betroffene kann jedenfalls nach dem Inhalt der Akte seine Einwendungen nicht verständlich vorbringen.
  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96
    Er befindet sich insoweit im Einklang mit den Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (KG BtPrax 1995, 106; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 451 [OLG Düsseldorf 24.09.1993 - 3 Wx 349/93] ; OLG Schleswig FamRZ 1995, 432 [OLG Schleswig 08.06.1994 - 2 W 20/94] ).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1993 - 3 Wx 349/93

    Angehörige des Betreuten; Beschwerdeberechtigung; Auswahl des Betreuers;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96
    Er befindet sich insoweit im Einklang mit den Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (KG BtPrax 1995, 106; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 451 [OLG Düsseldorf 24.09.1993 - 3 Wx 349/93] ; OLG Schleswig FamRZ 1995, 432 [OLG Schleswig 08.06.1994 - 2 W 20/94] ).
  • OLG Oldenburg, 21.11.1995 - 5 W 121/95
    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96
    Für das weitere Verfahren wird das Landgericht dem Betroffenen zunächst einen Verfahrenspfleger zu bestellen haben, da die Voraussetzungen, nach denen von der Bestellung eines Verfahrenspflegers abgesehen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1596; Senat, Beschluss vom 21.11.1995, 5 W 121/95), erkennbar nicht vorliegen, denn der Betroffene kann jedenfalls nach dem Inhalt der Akte seine Einwendungen nicht verständlich vorbringen.
  • OLG Oldenburg, 11.11.1993 - 5 W 163/93

    Betreuer; Auswahl der Person; Nichte des Betreuten; Beschwerde

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96
    Entgegen der Annahme des Landgerichts, das sich insoweit auf die Entscheidung des Senats vom 11.11.1993 (5 W 163/93) (Nds.Rpfl.
  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auf telefonische Anfrage hat ein Mitglied des zuständigen 5. Zivilsenats des OLG Oldenburg mitgeteilt, daß der Senat diese Rechtsprechung durch bisher nicht veröffentlichten Beschluß vom 13. Februar 1996 - 5 W 21/96 - aufgegeben habe.
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