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   OLG Oldenburg, 13.07.2005 - 3 W 31/05   

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https://dejure.org/2005,10677
OLG Oldenburg, 13.07.2005 - 3 W 31/05 (https://dejure.org/2005,10677)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.07.2005 - 3 W 31/05 (https://dejure.org/2005,10677)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 3 W 31/05 (https://dejure.org/2005,10677)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 74

    KostO § 30 Abs. 2, 3, § 41 Abs. 2, § 44 Abs. 1
    Geschäftswert bei Vorsorgevollmacht ohne Abschlag

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 KostO; § 36 Abs. 1 KostO; § 38 Abs. 2 Nr. 4 KostO; § 44 Abs. 1 S. 2 HS. 2 KostO; § 156 Abs. 6 KostO
    Notargebühr für die Beurkundung einer Betreuungsverfügung; Unterschiedliche Behandlung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung; Vorliegen einer vermögensrechtlichen Angelegenheit

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 30 Abs. 3; 41 Abs. 2; 44 Abs. 1 S. 2
    Geschäftswert und Beurkundungskosten einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notargebühr für die Beurkundung einer Betreuungsverfügung; Unterschiedliche Behandlung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung; Vorliegen einer vermögensrechtlichen Angelegenheit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beurkundung von Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht, Notargebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 274
  • FamRZ 2006, 499
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 397/04

    Notarkosten: Bemessung des Geschäftswerts für eine General- und Vorsorgevollmacht

    Dagegen ist die hier vom Kostengläubiger beurkundete Vollmacht mit der Fallgestaltung vergleichbar, wie sie der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 13.07.2005 -3 W 31/05- (FGPrax 2005, 274) zu Grunde lag, da auch dort die Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt gelten sollte und nur im Innenverhältnis die Anweisung enthielt, dass die Vollmacht insbesondere dann gelten sollte, wenn die Vollmachtgeberin nicht mehr selbst für sich sorgen konnte.
  • OLG Zweibrücken, 28.04.2008 - 3 W 250/07
    Folglich ist die Beurkundung mit dem vollen Aktivvermögen der Vollmachtgeberin zu bewerten ( OLG Oldenburg JurBüro 2005, 548 [OLG Oldenburg 13.07.2005 - 3 W 31/05] ; OLG Frankfurt MittBayNot 2007, 344; Bund JurBüro 2005, 622; Tiedtke, MittBayNot 2006, 397; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 17. Aufl., § 39 Rdnr. 4; Streifzug durch die Kostenordnung 7. Aufl., Rdnr. 1904).
  • LG Paderborn, 03.11.2009 - 3 T 5/09

    Anforderungen an die Bestimmung des Wertes einer allgemeinen Vollmacht nach

    Dagegen ist die hier vom Beteiligten zu 1.) beurkundete Vollmacht eher mit der Fallgestaltung vergleichbar, wie sie einer Entscheidung des OLG Oldenburg vom 13.07.2005, Az. 3 W 31/05, FGPrax 2005, 274 und einer Entscheidung des OLG Frankfurt vom 22.01.2007, Az. 20 W 397/04, ZNotP 2007, 237 zugrunde lag.
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