Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.11.2019 - 5 U 108/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,38884
OLG Oldenburg, 13.11.2019 - 5 U 108/18 (https://dejure.org/2019,38884)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.11.2019 - 5 U 108/18 (https://dejure.org/2019,38884)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. November 2019 - 5 U 108/18 (https://dejure.org/2019,38884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 249 BGB; § 253 BGB; § 259b InsO
    Schadensersatz wegen Falschbehandlung im Zusammenhang mit einer Geburt; Verwechslung der Herztöne des Kindes mit jenen der Mutter; Insolvenzrechtliche Verjährungseinrede; Begriff des ärztlichen Kardinalfehlers

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arzt verwechselt bei Geburt Herztöne der Mutter mit denen des Kindes - Befunderhebungsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schadensersatz wegen Falschbehandlung im Zusammenhang mit einer Geburt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Herzschlag verwechselt; 500.000 Euro Schmerzensgeld für Geburtsschaden

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Sauerstoffunterversorgung in der Geburt: Schmerzensgeld für Geburtsschaden?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Herzschlag verwechselt: 500.000 EUR Schmerzensgeld für Geburtsschaden

  • versr.de (Kurzinformation)

    500.000 Euro Schmerzensgeld für Hirnschaden bei der Geburt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Herzschlag verwechselt: 500.000 Euro Schmerzensgeld für Geburtsschaden

  • ndr.de (Pressemeldung, 16.11.2019)

    Ärzte-Fehler: Hohes Schmerzensgeld für Achtjährige

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Herzschlag von ungeborenem Kind und Mutter verwechselt: 500.000 Euro Schmerzensgeld für Geburtsschaden - Verhalten der Ärzte stellt groben Behandlungsfehler dar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Koblenz, 16.12.2020 - 5 U 836/18

    Schmerzensgeldbemessung bei einem Geburtsschaden mit lebenslangen Dauerschäden

    Im Hinblick darauf, dass ihre Persönlichkeit zwar schwer beeinträchtigt ist, in geringem Umfange aber durchaus noch zum Tragen kommt, ist unter Berücksichtigung der Gesamtumstände ein Schmerzensgeld, das einen Betrag von 500.000,00 EUR übersteigt, nicht mehr angemessen (so bei einem vergleichbaren Fall jüngst noch OLG Köln VersR 2019, 697-699; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 13. November 2019 - 5 U 108/18 -, juris).
  • OLG Rostock, 03.02.2023 - 5 U 1/14

    Krankenhaushaftung für einen Geburtsschaden; Behandlungs- und

    Auf ein etwaiges vom Schädiger zu beweisendes rechtmäßiges Alternativverhalten kommt es erst nach der Feststellung, dass das vom Schädiger zu verantwortende Verhalten für den Schaden kausal geworden ist, an (BGH, a.a.O., Rn. 13 f.; BGH, Urteil vom 12. Januar 2021, a.a.O., Rn. 25; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 13. November 2019 - 5 U 108/18 -, Rn. 123, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Februar 2018 - 7 U 182/16 -, Rn. 44, juris).
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