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   OLG Oldenburg, 14.06.2001 - 1 U 126/00   

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https://dejure.org/2001,8656
OLG Oldenburg, 14.06.2001 - 1 U 126/00 (https://dejure.org/2001,8656)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.06.2001 - 1 U 126/00 (https://dejure.org/2001,8656)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2001 - 1 U 126/00 (https://dejure.org/2001,8656)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Molkereigenossenschaft: Pflicht von Vorstand und Aufsichtsrat zur Durchsetzung einer Zeichnungspflicht für weitere Geschäftsanteile; Schadenersatzanspruch der Genossenschaft im Falle der Insolvenz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 50 GenG; § 15b GenG; § 280 BGB
    Genossenschaft; Geschäftsanteil; Pflichtanteil; Haftung; Konkurs; Schadensersatz; Vorstandsmitglied; Aufsichtsratsmitglied; Verschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genossenschaft; Geschäftsanteil; Pflichtanteil; Haftung; Konkurs; Schadensersatz; Vorstandsmitglied; Aufsichtsratsmitglied; Verschulden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2002, 98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 05.07.1929 - II 627/28

    Besteht ein Schadensersatzanspruch von Genossenschaften mit beschränkter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.06.2001 - 1 U 126/00
    Damit war aber - wie in der Rechtsprechung geklärt ist - ein Erwerb weiterer Geschäftsanteile durch entsprechende Beteilungserklärungen nach § 15b GenG, die im Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch ausstanden, nicht mehr möglich (vgl. RGZ 117, 118; 125, 196, 201; BGH BB 1978, 1134, 1135; OLG Oldenburg WM 1992, 1105, 1107; Beuthien, § 7a GenG, Rdnr. 6; Klaus Müller, GenG, 2. Auflage, § 7a, Rdnr. 37).

    Nach anderer Auffassung (Lang/Weidmüller/Schaffland, § 7a GenG, Rdnr. 31; § 105 GenG, Rdnr.9; K. Müller, § 105 GenG, Rdnr. 10a; Parisius/Crüger, GenG, 12. Aufl., § 125, Anm. 25; im Erg. RGZ 125, 196) ist dagegen ein entsprechender Schadensersatzanspruch gegen die säumig gebliebenen Genossen zu verneinen.

    Auch das RG (RGZ 125, 196, 200 f.), das einen Schadensersatzanspruch gegen mit geschuldeten Beitrittserklärungen säumig gebliebenen Genossen im Ergebnis abgelehnt hat, worauf sich die Vertreter der ablehnenden Auffassung berufen, hat das Vorliegen einer Unmöglichkeit in Fällen der vorliegenden Art nicht verneint, sondern Schadensersatzansprüche lediglich deshalb für nicht gegeben angesehen, weil im entschiedenen Fall die Genossenschaft (bzw. ihre Generalversammlung) eindeutig selbst den Untergang des Zeichnungsanspruchs durch einen Auflösungsbeschluß herbeigeführt hatte.

  • BGH, 19.03.1987 - IX ZR 148/86

    Aufrechnung mit einer Masseforderung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.06.2001 - 1 U 126/00
    Für eine Aufrechnung des Konkursverwalters gelten die §§ 387 ff. BGB (vgl. BGHZ 100, 222; Kilger/K.Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 53 KO, Anm. 10; Eckardt ZIP 1995, 257).
  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.06.2001 - 1 U 126/00
    Ein Grundurteil kann nur ergehen, wenn zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit eines aus dem geltend gemachten Haftungsgrund resultierenden Schadens feststeht (vgl. BGHZ 97, 97, 109; 111, 125, 133; BGH VerR 19985, 154, 155, BGH NJW-RR 1991, 599, 600; Musielak/Musielak, ZPO, 2. Aufl., § 304, Rdnr. 18).
  • BGH, 04.04.1990 - VIII ZR 71/89

    Ansprüche des Nutzungsberechtigten für Ausbau einer Wohnung nach dem Auszug

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.06.2001 - 1 U 126/00
    Ein Grundurteil kann nur ergehen, wenn zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit eines aus dem geltend gemachten Haftungsgrund resultierenden Schadens feststeht (vgl. BGHZ 97, 97, 109; 111, 125, 133; BGH VerR 19985, 154, 155, BGH NJW-RR 1991, 599, 600; Musielak/Musielak, ZPO, 2. Aufl., § 304, Rdnr. 18).
  • BGH, 16.01.1991 - VIII ZR 14/90

    Schadensersatzpflicht einer Bauherrengemeinschaft gegenüber dem Treuhänder

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.06.2001 - 1 U 126/00
    Ein Grundurteil kann nur ergehen, wenn zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit eines aus dem geltend gemachten Haftungsgrund resultierenden Schadens feststeht (vgl. BGHZ 97, 97, 109; 111, 125, 133; BGH VerR 19985, 154, 155, BGH NJW-RR 1991, 599, 600; Musielak/Musielak, ZPO, 2. Aufl., § 304, Rdnr. 18).
  • RG, 21.01.1916 - II 385/15

    Genossenschaft m. b. H. Aufrechnung gegen Nachschüsse

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.06.2001 - 1 U 126/00
    Teilweise wird der Konkursverwalter auf den hier auch vom Kläger gewählten Weg einer Inanspruchnahme von Vorstands und Aufsichtsratsmitgliedern verwiesen, die infolge Verletzung ihrer organschaftlichen Pflichten für die nicht rechtzeitige Durchsetzung des Zeichnungsanspruchs gegen die säumigen Genossen verantwortlich sind (vgl. RGZ 88, 47; Lang/Weidmüller/Schaffland, a.a.O.; Parisius/Crüger, a.a.O.).
  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 87/77

    Klage einer Publikumsgesellschaft auf Zahlung einer Einlage nach Abänderung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.06.2001 - 1 U 126/00
    Damit war aber - wie in der Rechtsprechung geklärt ist - ein Erwerb weiterer Geschäftsanteile durch entsprechende Beteilungserklärungen nach § 15b GenG, die im Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch ausstanden, nicht mehr möglich (vgl. RGZ 117, 118; 125, 196, 201; BGH BB 1978, 1134, 1135; OLG Oldenburg WM 1992, 1105, 1107; Beuthien, § 7a GenG, Rdnr. 6; Klaus Müller, GenG, 2. Auflage, § 7a, Rdnr. 37).
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