Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 14.07.1999 - 2 U 121/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 AUB 94; § 180a VVG; § 2 Abs. 1 AUB 94
Ansprüche aus einer Unfallversicherung; Begriff des Unfallereignisses; Umfang der Beweislast des Anspruchstellers ; Beweislast für die Freiwilligkeit des Unfallereignisses; Anforderungen an einen Indizienbeweis; Hinreichende Anknüpfungstatsachen für die Einholung eines ... - VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 180 a; AUB 94 § 1; AUB 94 § 2 I Nr. 1
Auffinden des VN neben Bahngleisen mit Kopfverletzungen und 2 ‰ BAK L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ansprüche aus einer Unfallversicherung; Begriff des Unfallereignisses; Umfang der Beweislast des Anspruchstellers ; Beweislast für die Freiwilligkeit des Unfallereignisses; Anforderungen an einen Indizienbeweis; Hinreichende Anknüpfungstatsachen für die Einholung eines ...
Papierfundstellen
- MDR 1999, 1507
- VersR 2000, 1231 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 194/80
Berücksichtigung von Trunkenheit bei Unfällen außerhalb der Teilnahme am …
Auszug aus OLG Oldenburg, 14.07.1999 - 2 U 121/99
Es genügt eine Störung der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit, die so stark ist, dass der Versicherte der Gefahrenlage, in der er sich befindet, nicht gewachsen ist (BGH VersR 1982, 463, 464; Prölss/Martin § 2 AUB 88 RdNr. 4;… Grimm, Unfallversicherung, 2. Aufl., § 2 RdNr. 22).Bei Unfällen, die sich außerhalb der Teilnahme am Straßenverkehr ereignen, gibt es keine festen Grenzwerte; es ist vielmehr nach einer fallbezogenen Betrachtungsweise zu entscheiden, ob die Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten so herabgemindert war, dass er der jeweiligen Gefahrenlage nicht mehr gewachsen war (BGH VersR 1982, 463, 464).
- OLG Hamm, 03.07.1996 - 20 U 52/96
Voraussetzungen einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung bei einem Beifahrer in …
Auszug aus OLG Oldenburg, 14.07.1999 - 2 U 121/99
Regelmäßig wird in den zuletzt genannten Fällen eine Bewusstseinsstörung erst bei einer Blutalkoholkonzentration von 2 g o/oo oder mehr angenommen (BGH r + s 1992, 287; Senat r + s 1996, 509; OLG Hamm r + s 1997, 42). - BGH, 25.03.1992 - IV ZR 153/91
Obliegenheitsverletzung der Hinterbliebenen eines Unfallopfers gegenüber dem …
Auszug aus OLG Oldenburg, 14.07.1999 - 2 U 121/99
Regelmäßig wird in den zuletzt genannten Fällen eine Bewusstseinsstörung erst bei einer Blutalkoholkonzentration von 2 g o/oo oder mehr angenommen (BGH r + s 1992, 287; Senat r + s 1996, 509; OLG Hamm r + s 1997, 42).