Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 14.10.2015 - 5 U 46/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Pannenhelfer, Haftungssausschluss
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Haftung bei Kfz-Unfall: Sturz beim Anschieben eines liegen gebliebenen Fahrzeugs; Ausschluss der Halterhaftung
- verkehrslexikon.de
Sozialversicherungsrechtlicher Haftungsausschluss bei fremdnütziger Pannenhilfe durch Anschieben
- ra-skwar.de
Verkehrsunfallrecht: Keine Haftung des Fahrzeughalters für Verletzungen des Pannenhelfers infolge Sturzes beim Anschieben des Fahrzeuges
- rabüro.de
Keine Haftung des Fahrzeughalters für Verletzungen des Pannenhelfers infolge Sturzes beim Anschieben des Fahrzeuges
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 8 Abs. 2
- rechtsportal.de
StVG § 8 Abs. 2
Haftung des Fahrers eines angeschobenen Pkw für Schäden anschiebender Personen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Sturz beim Anschieben - haftet der ADAC ?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Sturz beim Anschieben eines liegen gebliebenen Fahrzeugs - Ausschluss der Halterhaftung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung des Fahrers eines angeschobenen Pkw für Schäden anschiebender Personen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unfallversicherungsrechtlicher Haftungsausschluss bei fremdnütziger Pannenhilfe durch Anschieben
Verfahrensgang
- LG Aurich, 30.01.2015 - 3 O 755/14
- OLG Oldenburg, 14.10.2015 - 5 U 46/15
Papierfundstellen
- VersR 2016, 461
Wird zitiert von ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - L 10 U 245/16
Unfallversicherungsrecht; Hilfe beim Anschieben eines PKW; Wie-Beschäftigter; …
Auch vor dem Hintergrund, dass offenkundig auch die Zivilgerichte keinen Anlass für eine Überprüfung der Rechtsprechung zum Unfallversicherungsschutz in Fällen der Pannenhilfe sehen (vgl OLG Oldenburg, Urteil vom 14.10.2015, 5 U 46/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2012, 1 W 12/12) folgt der Senat im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung der og Rechtsprechung des BSG zur Pannenhilfe, nach deren Maßstäben, wie dargelegt, hier Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII zu bejahen ist.