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OLG Oldenburg, 15.03.1989 - 5 AR 3/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1989, 649
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.05.1975 - 1 StR 138/75
Entscheidung über interne Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.03.1989 - 5 AR 3/89
Streitigkeiten dieser Art gehören zu den Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und Anwendung der Geschäftsverteilung über die das Präsidium gemäß § 21e Abs. 1 GVG zu entscheiden hat, selbst wenn es an einem förmlichen Entscheidungsvorbehalt im Geschäftsverteilungsplan fehlt (vgl. BGH NJW 1975, 1424; 2304, 2306; SchlHOLG SchlHA 1980, 212). - OLG Braunschweig, 07.08.1978 - 1 W 27/78
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.03.1989 - 5 AR 3/89
Wenn die Geschäftsverteilung zwischen zwei Spruchkörpern zwingend gesetzlich festgelegt ist (z.B. allg. Zivilkammer/Kammer f. Handelssachen), ist entsprechende Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO geboten (vgl. OLG Old. MDR 1977, 497; OLG Braunschweig NJW 1979, 223).