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   OLG Oldenburg, 15.05.2009 - 6 U 6/09   

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https://dejure.org/2009,3399
OLG Oldenburg, 15.05.2009 - 6 U 6/09 (https://dejure.org/2009,3399)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.05.2009 - 6 U 6/09 (https://dejure.org/2009,3399)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 6 U 6/09 (https://dejure.org/2009,3399)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Maklervertrag: Haftung des Maklers für die in das Exposé aufgenommenen Informationen des Verkäufers und Verwirkung des Maklerlohns

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 654 BGB; § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB
    Haftung des Maklers für die im Exposé enthaltene Objektbeschreibung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Maklers für die im Exposé enthaltene Objektbeschreibung

  • Judicialis

    BGB § 654; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 654; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Haftung des Maklers für die im Exposé enthaltene Objektbeschreibung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung der Courtage bei fehlenden Angaben im Exposé?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Maklerprovision auch, wenn Objekt nicht in geplantem Umfang nutzbar ist?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftung eines Maklers für Objektbeschreibung im Exposé

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verwirkung der Courtage bei fehlenden Angaben im Exposé, Prüfungspflicht des Maklers, Angaben des Anbieters

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Der Makler und sein Exposé

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Wenn die Provision nachträglich wieder flöten geht

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Haftung bei fehlerhaften Angaben im Exopsé

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwirkung der Maklerprovision bei fehlenden oder falschen Angaben im Exposé? (IMR 2010, 68)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1284
  • NZM 2009, 823
  • ZMR 2009, 934
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 146/06

    Haftung des Maklers für die Richtigkeit der Informationen im Exposè

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2009 - 6 U 6/09
    Eine sachgemäße Interessenwahrung gebietet regelmäßig, den Auftraggeber über alle dem Makler bekannten Umstände aufzuklären, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können und ihn vor Schaden bewahren können (vgl. BGH NJW-RR 2007, 711 ff - Urteil vom 18.01.1007, III ZR 146/06 in juris Rn 11. BGH NJW 2000, 3642 (3642) - Bd. I Bl. 145 f d.A.).

    Steht ihm eine solche hinreichende Grundlage nicht zur Verfügung, muss er zumindest diesen Umstand offen legen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 711 ff in juris Rn 12, BGH aaO).

    insbesondere darf er im Allgemeinen auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 711 ff in juris Rn 13. OLG Hamm - Urteil vom 06.02.2003, 18 U 68/02 in juris Rn 12).

  • BGH, 28.09.2000 - III ZR 43/99

    Haftung des Maklers für fehlerhafte Angaben

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2009 - 6 U 6/09
    Eine sachgemäße Interessenwahrung gebietet regelmäßig, den Auftraggeber über alle dem Makler bekannten Umstände aufzuklären, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können und ihn vor Schaden bewahren können (vgl. BGH NJW-RR 2007, 711 ff - Urteil vom 18.01.1007, III ZR 146/06 in juris Rn 11. BGH NJW 2000, 3642 (3642) - Bd. I Bl. 145 f d.A.).
  • OLG Hamm, 06.02.2003 - 18 U 68/02

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2009 - 6 U 6/09
    insbesondere darf er im Allgemeinen auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 711 ff in juris Rn 13. OLG Hamm - Urteil vom 06.02.2003, 18 U 68/02 in juris Rn 12).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2017 - 7 U 118/16

    Pflichten des Maklers zur Aufklärung über die steuerlichen Folgen der Veräußerung

    Eine sachgemäße Interessenwahrung gebietet regelmäßig, den Auftraggeber über alle dem Makler bekannten Umstände aufzuklären, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein und ihn vor Schaden bewahren können, wobei es von den Umständen des Einzelfalls abhängt, wie weit die den Makler treffende Unterrichtungspflicht zu ziehen ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 711-713, Tz. 11; OLG Oldenburg NJW-RR 2009, 1284-1285, Tz. 23, Senat, Urteil vom 22.09.1995- 7 U 230/94, NJW-RR 1996, 1524-1526, Tz. 14 wie auch nachfolgend jeweils nach juris).
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