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   OLG Oldenburg, 15.12.1992 - 5 W 120/92   

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https://dejure.org/1992,3288
OLG Oldenburg, 15.12.1992 - 5 W 120/92 (https://dejure.org/1992,3288)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.12.1992 - 5 W 120/92 (https://dejure.org/1992,3288)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 1992 - 5 W 120/92 (https://dejure.org/1992,3288)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 581
  • FamRZ 1993, 854
  • Rpfleger 1993, 286
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87

    Testamentsauslegung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.1992 - 5 W 120/92
    Dessen Auslegung bindet das Rechtsbeschwerdegericht solange, als sie nach hinreichender Erforschung des maßgeblichen Sachverhaltes, § 12 FGG, nach den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testamentes nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, § 25 FGG (vgl. Keidel/Kunze/Winkel, FGG, 12.Aufl., § 27, Rn. 48; BayObLG NJW 1988, 2742; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 9).

    Unerheblich ist daher auch die von der Rechtsbeschwerde angesprochene Möglichkeit einer Zweckauflage im Sinne der §§ 1940, 2193 Abs. 1 BGB (vgl. BayObLG, NJW 1988, 2742 zu der letztwilligen Verfügung: Das Vermögen "solle den Tieren zugute kommen").

  • OLG Karlsruhe, 28.04.1987 - 11 W 152/86

    Auslegungsfähigkeit von Testamenten bei Eindeutigkeit des Wortlautes;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.1992 - 5 W 120/92
    Dessen Auslegung bindet das Rechtsbeschwerdegericht solange, als sie nach hinreichender Erforschung des maßgeblichen Sachverhaltes, § 12 FGG, nach den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testamentes nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, § 25 FGG (vgl. Keidel/Kunze/Winkel, FGG, 12.Aufl., § 27, Rn. 48; BayObLG NJW 1988, 2742; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 9).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.1992 - 5 W 120/92
    Die Auslegung von rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen und damit auch von letztwilligen Verfügungen obliegt in erster Linie dem Tatrichter (BGHZ 86, 41, 45).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15

    Auslegung einer Testamentsformulierung

    Aber auch dann, wenn man diese Begrenzung nicht vornehmen will (so im Ergebnis u.a. der von Beschwerde in Bezug genommene Beschluss des OLG Oldenburg vom 15.12.1992, Az. 5 W 120/92, zitiert nach juris, für den Fall einer testamentarischen Vermögenszuweisung an "den Tierschutz", die nach dortiger Entscheidung eine Erbeinsetzung des örtlichen Tierschutzvereins beinhalten könne), sind einer entsprechenden erweiternden Anwendung von § 2072 BGB bzw. dessen zu Grunde liegenden allgemeinen Rechtsgedankens Grenzen gesetzt.

    Soweit sich die Beschwerde zur Begründung ihrer Erbeinsetzung im Übrigen besonders auf die im Schreiben des Beteiligten zu 4) an das Nachlassgericht vom 09.04.2015 dargelegte Entscheidung des OLG Oldenburg vom 15.12.1992 (a.a.O.) beruft, verhilft ihr auch dies nicht zum Erfolg.

  • OLG Oldenburg, 15.12.1997 - 5 W 245/97

    Testierwille nach der Reihenfolge des Todes bei gemeinschaftlichen Testamenten;

    Bei einem gemeinschaftlichen Testament ist darüberhinaus stets zu prüfen, ob eine nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliche Auslegung auch dem Willen des anderen Ehegatten entspricht (BayObLGZ 1981, 79; BayOblG FamRZ 1996, 1037; Beschluss des Senats vom 15.12.1992 FamRZ 1993, 854).
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