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   OLG Oldenburg, 15.12.2021 - 1 Ss 192/21   

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OLG Oldenburg, 15.12.2021 - 1 Ss 192/21 (https://dejure.org/2021,52222)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.12.2021 - 1 Ss 192/21 (https://dejure.org/2021,52222)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - 1 Ss 192/21 (https://dejure.org/2021,52222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Regelungsweite eines ausländischen EU-Visums in der Kategorie "D"; Ausländisches Visum als Aufenthaltstitel; Kein Recht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland bei ausländischem Visum Kategorie "D"; Unerlaubter Aufenthalt eines Ukrainers bei Ausreisepflicht im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ein zum Zwecke der Erwerbstätigkeit erteiltes Visum der Kategorie 'D' eines anderen EU-Mitgliedsstaates stellt einen Aufenthaltstitel i.S.d. Art. 21 Abs.1 SDÜ dar, welcher grundsätzlich unabhängig vom individuell verfolgten Aufenthaltszweck zur Einreise und zum ...

  • rechtsportal.de

    Regelungsweite eines ausländischen EU-Visums in der Kategorie 'D' Ausländisches Visum als Aufenthaltstitel Kein Recht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland bei ausländischem Visum Kategorie 'D' Unerlaubter Aufenthalt eines Ukrainers bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.03.2021 - 3 StR 22/21

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet (Positivstaater; Absicht zur Aufnahme

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.2021 - 1 Ss 192/21
    Mit anderen Worten, ein für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht befreiter Drittstaatsangehöriger ("Positivstaatler") und Inhaber eines biometrischen Reisepasses, der zum Zwecke der Arbeitsaufnahme in das Bundesgebiet einreist, reist in dieses nicht unerlaubt i.S.v. § 95Abs. 1 Nr. 3 AufenthG ein und ist wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet nach § 95Abs. 1 Nr. 2a AufenthG erst nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit strafbar (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2021 - 3 StR 22/21, NStZ-RR 2021, 190).

    1 AufenthVO die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels, so dass sich ein solcher ab diesem Zeitpunkt ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2021 - 3 StR 22/21, NStZ-RR 2021, 190; Gericke , in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 95 AufenthG Rn 41; Hohoff , in BeckOK-AusländerR, § 95 AufenthG Rn. 16a; Senge , in Erbs/Kohlhaas, StrafR Nebengesetze, § 95 AufenthG Rn. 7; Samel , in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl., § 4 AufenthG Rn. 22).

  • VGH Hessen, 22.04.2021 - 7 B 312/21

    Rechtsnatur des Vander Elst-Visums

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.2021 - 1 Ss 192/21
    Da der Angeklagte - aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung - im Übrigen bis dato auch nicht das Anmeldeverfahren zur Erlangung eines Vander Elst-Visums durchlaufen hat (vgl. zu den Einzelheiten VGH Kassel, Beschluss vom 22. April 2021 - 7 B 312/21, juris Rn. 22 ff.), hat sich der Angeklagte am TT.
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.2021 - 1 Ss 192/21
    Bei der Prüfung, ob eine unerlaubte Einreise oder ein unerlaubter Aufenthalt nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 und 3, § 96 Abs. 1 AufenthG vorliegt, ist bei einem von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellten Aufenthaltstitel im Sinne von Art. 21 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommens [im Folgenden: "SDÜ"] - vorbehaltlich der Regelung in § 95 Abs. 6 AufenthG - allein auf das objektive Kriterium eines gültigen Aufenthaltstitels abzustellen; auf den individuell verfolgten Aufenthaltszweck kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20, juris Rn. 43 ff.; Weiterführung von BGH, Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04, BGHSt 50, 105).
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.2021 - 1 Ss 192/21
    Bei der Prüfung, ob eine unerlaubte Einreise oder ein unerlaubter Aufenthalt nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 und 3, § 96 Abs. 1 AufenthG vorliegt, ist bei einem von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellten Aufenthaltstitel im Sinne von Art. 21 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommens [im Folgenden: "SDÜ"] - vorbehaltlich der Regelung in § 95 Abs. 6 AufenthG - allein auf das objektive Kriterium eines gültigen Aufenthaltstitels abzustellen; auf den individuell verfolgten Aufenthaltszweck kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20, juris Rn. 43 ff.; Weiterführung von BGH, Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04, BGHSt 50, 105).
  • VG Freiburg, 07.01.2020 - 10 K 38/20

    Vorrangige Abschiebung eines ausreisepflichtigen, im Besitz einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.2021 - 1 Ss 192/21
    Die - wie hier - in einem Aufenthaltstitel anderer Mitgliedstaaten eingetragene Arbeitserlaubnis gilt daher nicht für die Bundesrepublik Deutschland (vgl. Nr. 6.1.7. AVwV-AufenthG, abgedr. bei Winkelmann/Kolber , in Bergmann/Dienelt, AusländerR, 13. Aufl., vor § 6 AufenthaltG); damit erweist sich insbesondere auch Art. 21 Abs. 1 SDÜ nicht als ein Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 10 K 38/20, juris Rn. 9 m.w.N.).
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