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   OLG Oldenburg, 16.03.2006 - 1 U 12/05   

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https://dejure.org/2006,5140
OLG Oldenburg, 16.03.2006 - 1 U 12/05 (https://dejure.org/2006,5140)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.03.2006 - 1 U 12/05 (https://dejure.org/2006,5140)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. März 2006 - 1 U 12/05 (https://dejure.org/2006,5140)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Aktiengesellschaft: Unwirksamkeit einer Stimmbindungsvereinbarung und deren Folgen für begleitende Verträge

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 136 Abs. 2 AktG; § 139 BGB
    Anspruch auf Rückübertragung von geschenkten Namensaktien; Nichtigkeit eines Stimmbindungsvertrages wegen unzulässiger Stimmbindung zu Gunsten des Vorstands; Berufung des Vorstands auf eine beibehaltene Stellung als Aktionär; Anwendbarkeit des § 136 Abs. 2 Aktiengesetz ...

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 136 Abs. 2; BGB §§ 138 Abs. 1; 139
    Zur Wirksamkeit vonStimmbindungsvereinbarungen bei Übertragung von Aktien im Wege vorweggenommener Erbfolge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückübertragung von geschenkten Namensaktien; Nichtigkeit eines Stimmbindungsvertrages wegen unzulässiger Stimmbindung zu Gunsten des Vorstands; Berufung des Vorstands auf eine beibehaltene Stellung als Aktionär; Anwendbarkeit des § 136 Abs. 2 Aktiengesetz ...

  • Judicialis

    AktG § 136 Abs 2; ; AktG § 8 Abs 5; ; BGB § 139

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 8 Abs. 5 § 136 Abs. 2; BGB § 139
    Unwirksamkeit einer Stimmbindungsvereinbarung - Begleitverträge - Ersetzungsklauseln

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.10.1986 - II ZR 240/85

    Anfechtbarkeit der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.03.2006 - 1 U 12/05
    Stimmbindungsvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig und nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen verboten (BGH NJW 1987, 1890, 1892; Schröer in MKAktG, 2. Aufl., § 136 Rn. 61).
  • OLG Koblenz, 27.02.1986 - 6 U 261/86
    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.03.2006 - 1 U 12/05
    Jedenfalls vertraglich verbotene Abstimmungen sollen auch im Wege einstweiligen Rechtsschutzes durchsetzbar sein (OLG Koblenz NJW 1986, 1692, 1693).
  • BGH, 29.05.1967 - II ZR 105/66

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsbindung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.03.2006 - 1 U 12/05
    Ganz abgesehen davon sind Stimmbindungsvereinbarungen nach h.M. (BGHZ 48, 163, 169; Semler in MKAktG, 2. Aufl., § 38 Rn. 47 f.) geeignet, klagbare Erfüllungsansprüche zu begründen.
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.03.2006 - 1 U 12/05
    Ferner erfordere der Widerruf der Schenkung von Gesellschaftsanteilen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG zu Eheverträgen (NJW 2001, 957) einen sachlichen Grund.
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01

    Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.03.2006 - 1 U 12/05
    Sie ändern lediglich die übliche Darlegungs- und Beweislast zu Ungunsten desjenigen, der sich gegen eine Teil-Aufrechterhaltung ausspricht (BGH NJW 2003, 347).
  • OLG Stuttgart, 28.10.1985 - 5 U 202/84

    Zur Wirksamkeit und Auslegung eines Aktien-Pool-Vertrages

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.03.2006 - 1 U 12/05
    Es ist allgemein anerkannt, dass das Stimmbindungsverbot des § 136 Abs. 2 AktG unabhängig davon gilt, ob der begünstigte Vorstand gleichzeitig Kapitalgeber ist (Schröer a.a.O. § 136 Rn. 71, 80 m.w.N.; tendenziell ebenso OLG Stuttgart JZ 1987, 570 betr. Stimmenpoolvereinbarungen).
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