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   OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 78/99   

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https://dejure.org/1999,9176
OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 78/99 (https://dejure.org/1999,9176)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.06.1999 - 2 U 78/99 (https://dejure.org/1999,9176)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 2 U 78/99 (https://dejure.org/1999,9176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 3 VVG; § 690 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; § 693 Abs. 2 ZPO
    Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides mit Angabe eines Rechtsformzusatzes; Verzögerung der Zustellung eines Mahnbescheides auf Grund des Fehlens eines Rechtsformzusatzes bei der Parteibezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides mit Angabe eines Rechtsformzusatzes; Verzögerung der Zustellung eines Mahnbescheides auf Grund des Fehlens eines Rechtsformzusatzes bei der Parteibezeichnung

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 78/99
    Dabei ist jedenfalls eine Verzögerung um mehr als 18 oder 19 Tage nicht mehr geringfügig in diesem Sinn (BGH FamRZ 1988, 1154, 1155).
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 78/99
    Leichte Fahrlässigkeit ist bereits genügend (BGH NJW 1991, 1745, 1746) [BGH 21.03.1991 - III ZR 94/89] .
  • BSG, 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Beweisantrag iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG auch bei einem im Berufungsverfahren nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten in der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift des Gerichts gestellt sein (vgl dazu Beschlüsse des Senats vom 12. Mai 1999 - B 2 U 78/99 B - und vom 2. Januar 2002 - B 2 U 298/01 B - sowie Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 1992 = SozR 3-1500 § 160 Nr. 6) und den Anforderungen an einen Beweisantrag iS der Zivilprozessordnung (ZPO) entsprechen muss (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 210 mwN).
  • BSG, 18.12.2001 - B 2 U 315/01 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Dazu hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es jedenfalls rechtskundig vertretenen Beteiligten obliegt, in der mündlichen Verhandlung alle diejenigen Anträge zur Niederschrift des Gerichts zu stellen, über die das Gericht entscheiden soll (vgl ua Beschlüsse des Senats vom 3. März 1997 - 2 BU 19/97 - und vom 12. Mai 1999 - B 2 U 78/99 B - sowie Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 1992 = SozR 3-1500 § 160 Nr. 6).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2007 - 3 U 116/06

    Bürgschaft: Einrede der Verjährung bzgl. der Hauptforderung; Hemmung der

    Deshalb erscheint es bereits fraglich, ob - wie in der Entscheidung des OLG Oldenburg, Urt. v. 16.06.1999 - 2 U 78/99 (NVersZ 2000, 150) angenommen wird - bei einer juristischen Person die Angabe der Rechtsform unverzichtbar ist.
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