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OLG Oldenburg, 16.07.2009 - 1 U 34/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- BRAK-Mitteilungen
Terminsvertretungen einer Maklerin für Gläubiger bei gerichtlichen Zwangsversteigerungsterminen
- brak-mitteilungen.de , S. 48
§ 79 ZPO
Terminvertretungen einer Maklerin für Gläubiger bei gerichtlichen Zwangsversteigerungsterminen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Vertretungsmacht eines Makler in der Zwangsversteigerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 11.03.2009 - 5 O 3055/08
- OLG Oldenburg, 16.07.2009 - 1 U 34/09
- BGH, 20.01.2011 - I ZR 122/09
- BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 624/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77
Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.07.2009 - 1 U 34/09
Die aus Gründen des Gemeinwohls vorgenommenen Beschränkungen des Grundrechts stehen dabei unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 19, 330, 336 f.- Sachkundenachweis im Einzelhandel; 54, 301, 313 - Buchführungsprivileg I). - BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60
Sachkundenachweis
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.07.2009 - 1 U 34/09
Die aus Gründen des Gemeinwohls vorgenommenen Beschränkungen des Grundrechts stehen dabei unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 19, 330, 336 f.- Sachkundenachweis im Einzelhandel; 54, 301, 313 - Buchführungsprivileg I). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.07.2009 - 1 U 34/09
Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (BVerfGE 101, 331, 347 - Vergütung für Berufsbetreuer).
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.07.2009 - 1 U 34/09
So hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 05.05.1987 (BVerfGE 75, 246 ff. - Rechtsbeistand, Abschaffung des Rechtsbeistandes; s. a. BGH BB 2003, 2428 - fehlende Vertretungsbefungnis von Kammerrechtsbeiständen in Anwaltsprozessen) die Neuregelung der Berufstätigkeit von Rechtsbeiständen durch die Abschaffung des Vollrechtsbeistandes und bestimmter Teilerlaubnismöglichkeiten für verhältnismäßig und verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet, weil Art. 12 Abs. 1 GG den Gesetzgeber nicht zwingt, "Berufe mit (teil-)identischen Tätigkeitsbereichen, aber unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen auf Dauer nebeneinander bestehen zu lassen.". - BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83
Steuerberaterprüfung
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.07.2009 - 1 U 34/09
Besonders strenge Anforderungen sind an Beschränkungen und Eingriffe in die Freiheit der Berufswahl zu stellen, etwa bei objektiven, vom Betroffenen nicht zu beeinflussenden Berufsausübungsbeschränkungen, die nur ganz ausnahmsweise zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zwingend geboten sind (vgl. BVerfGE 102, 197, 214), und bei subjektiven, an persönliche Voraussetzungen des Betroffenen anknüpfende Berufswahlbeschränkungen, die zum Schutz überragender Gemeinschaftsgüter zulässig sind (vgl. BVerfGE 69, 209, 218; 103, 172, 183). - BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96
Altersgrenze für Kassenärzte
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.07.2009 - 1 U 34/09
Besonders strenge Anforderungen sind an Beschränkungen und Eingriffe in die Freiheit der Berufswahl zu stellen, etwa bei objektiven, vom Betroffenen nicht zu beeinflussenden Berufsausübungsbeschränkungen, die nur ganz ausnahmsweise zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zwingend geboten sind (vgl. BVerfGE 102, 197, 214), und bei subjektiven, an persönliche Voraussetzungen des Betroffenen anknüpfende Berufswahlbeschränkungen, die zum Schutz überragender Gemeinschaftsgüter zulässig sind (vgl. BVerfGE 69, 209, 218; 103, 172, 183). - BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.07.2009 - 1 U 34/09
Besonders strenge Anforderungen sind an Beschränkungen und Eingriffe in die Freiheit der Berufswahl zu stellen, etwa bei objektiven, vom Betroffenen nicht zu beeinflussenden Berufsausübungsbeschränkungen, die nur ganz ausnahmsweise zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zwingend geboten sind (vgl. BVerfGE 102, 197, 214), und bei subjektiven, an persönliche Voraussetzungen des Betroffenen anknüpfende Berufswahlbeschränkungen, die zum Schutz überragender Gemeinschaftsgüter zulässig sind (vgl. BVerfGE 69, 209, 218; 103, 172, 183). - BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82
Arbeitnehmerüberlassung
- BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03
Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.07.2009 - 1 U 34/09
So hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 05.05.1987 (BVerfGE 75, 246 ff. - Rechtsbeistand, Abschaffung des Rechtsbeistandes; s. a. BGH BB 2003, 2428 - fehlende Vertretungsbefungnis von Kammerrechtsbeiständen in Anwaltsprozessen) die Neuregelung der Berufstätigkeit von Rechtsbeiständen durch die Abschaffung des Vollrechtsbeistandes und bestimmter Teilerlaubnismöglichkeiten für verhältnismäßig und verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet, weil Art. 12 Abs. 1 GG den Gesetzgeber nicht zwingt, "Berufe mit (teil-)identischen Tätigkeitsbereichen, aber unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen auf Dauer nebeneinander bestehen zu lassen.".