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   OLG Oldenburg, 16.08.1995 - 2 U 109/95   

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https://dejure.org/1995,12703
OLG Oldenburg, 16.08.1995 - 2 U 109/95 (https://dejure.org/1995,12703)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.08.1995 - 2 U 109/95 (https://dejure.org/1995,12703)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. August 1995 - 2 U 109/95 (https://dejure.org/1995,12703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Neupreisentschädigung bei einem Totalschaden eines Leasingfahrzeugs; Darlegungslast bezüglich eines Anspruchs auf Neuwertentschädigung, wenn der Leasingnehmer verstorben ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Neupreisentschädigung bei einem Totalschaden eines Leasingfahrzeugs; Darlegungslast bezüglich eines Anspruchs auf Neuwertentschädigung, wenn der Leasingnehmer verstorben ist

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 05.07.1985 - 20 U 85/85
    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.08.1995 - 2 U 109/95
    Dessen Tod allein kann - entgegen der Auffassung der Klägerin - also nicht dazu geführt haben, dass die Wiederbeschaffung i.S.v. § 13 Nr. 10 AKB unverschuldet unterblieben ist (vgl. zu der insoweit vergleichbaren Problematik bei der Hausratversicherung: OLG Hamm, VersR 1986, 331).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 181/92

    Berechnung der Neupreisentschädigung bei Totalschaden des Leasingfahrzeugs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.08.1995 - 2 U 109/95
    Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1993, 1223), der der Senat folgt, kommt es beim Totalschaden eines Leasingfahrzeugs im Regelfall, der hier vorliegt, nicht nur für die Berechnung der Neupreisentschädigung, sondern auch für die Frage, ob die Voraussetzungen des § 13 Nr. 10 AKB gegeben sind, auf die Leasinggeberin an.
  • BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 175/80

    Ersatz des Zeitwerts in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.08.1995 - 2 U 109/95
    Andernfalls würde das versicherungsrechtliche Bereicherungsverbot, das in § 13 Nr. 10 AKB konkretisiert wird (BGH VersR 1981, 772, 773), ausgehöhlt (Bruck.
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