Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 16.08.2018 - 11 WF 141/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- familienrechtsiegen.de
Zuweisung eines als Haustier gehaltenen Hundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- OLG Oldenburg (Pressemitteilung)
Trennung und Scheidung - wer bekommt den Hund?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zu wem darf der Hund bei der Trennung?
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Hausrat bei Scheidung: Wer bekommt den Hund?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Trennung und Scheidung - wer bekommt den Hund?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Trennung und Scheidung - wer bekommt den Hund?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Tauziehen um "Dina" - Ehefrau fordert zwei Jahre nach der Trennung vom Ehemann den gemeinsamen Hund zurück
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Was wird aus dem Familienhund nach einer Scheidung?
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Zu wem gehören Haustiere geschiedener Ehegatten?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ehefrau kann gemeinsamen Hund über zwei Jahre nach der Trennung nicht zurück verlangen - Trennung des Hundes vom Ehemann erscheint mit dem Wohl des Tieres nicht vereinbar
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 784
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 07.12.2016 - 10 UF 1249/16
Zuweisung von Haustieren durch entsprechende Anwendung der Regelung über …
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.08.2018 - 11 WF 141/18
Über § 90a BGB und dem hierin niedergelegten gesetzgeberischen Bekenntnis zum ethisch fundierten Tierschutz können tierschutzrechtliche Gesichtspunkte und Besonderheiten Berücksichtigung finden, welche sich daraus ergeben können, dass Hunde Beziehungen zu Menschen aufbauen können und unter dem Verlust von diesen leiden können (vgl. vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.12.2016, 10 UF 1249/16, juris Rdn. 55f.).
- AG Marburg, 03.11.2023 - 74 F 809/23
Zuweisung eines Familienhundes nach der Trennung der Eheleute analog § 1361 a BGB
Es ist jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Regelung des § 1361 a BGB dennoch auch auf die Frage der Zuweisung von Haustieren während der Trennungszeit entsprechend anzuwenden ist, wobei jedoch bei der vorzunehmenden Billigkeitsentscheidung Kriterien zugrunde zu legen sind, die dem Umstand Rechnung tragen, dass es sich um ein Lebewesen handelt und dementsprechend Tierwohlkriterien ausschlaggebend sind (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.08.2018, AZ 11 WF 141/18, zitiert nach Juris, OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.12.2016, AZ 10 UF 1249/16, zitiert nach Juris). - AG München, 02.01.2019 - 523 F 9430/18
Verweigerte Hundeteilung
Maßgeblich ist in soweit aus Gründen des Tierschutzes, wer die Hauptbezugsperson des Tieres ist, vgl. OLG Oldenburg vom 16.08.2018, AZ: 11 WF 141/18; NZFam 24/2018, V.