Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 16.12.1998 - 2 U 219/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Umfang einer Versicherung gegen Einbruchdiebstahlschäden in einer Pauschaldeklaration; Aufladbare Chip-Karten als Teil der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung eines Sonnenstudios; Einbruchdiebstahlversicherung als Sachversicherung; Ersatz des ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 52
Umfang des Versicherungsschutzes bei Entwendung von aufladbaren Chipkarten in einem Sonnenstudio - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang einer Versicherung gegen Einbruchdiebstahlschäden in einer Pauschaldeklaration; Aufladbare Chip-Karten als Teil der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung eines Sonnenstudios; Einbruchdiebstahlversicherung als Sachversicherung; Ersatz des ...
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 16.12.1998 - 2 U 219/98
- OLG Oldenburg, 25.01.1999 - 2 U 219/98
Papierfundstellen
- VersR 2000, 177
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 20.03.1997 - 12 U 257/96
Ersatz der Kosten für Wiederherstellung gestohlener Telefonkarten
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1998 - 2 U 219/98
Er beruft sich auf ein Urteil des OLG Karlsruhe (r+s 1998, 207), in dem Telefonkarten, die der Versicherungsnehmer zu Werbezwecken angeschafft hatte, als nach der vereinbarten Pauschaldeklaration - mit dem Herstellungswert - zu entschädigende Teile der Betriebseinrichtung bewertet worden sind.Das Landgericht hat übersehen, dass in der vorliegend vereinbarten Pauschaldeklaration - anders als in dem vom OLG Karlsruhe (r+s 1998, 207) entschiedenen Fall - der Begriff der Wertmarken nur im Rahmen des zusätzlichen Einschlusses zu Ziffer III.8.