Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 17.05.2022 - 2 U 20/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Schadensersatz nach Fahrradunfall mit Rettungswagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Haftungsverteilung beim Sturz einer Radfahrerin aufgrund des Vorbeifahrens eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz
Kurzfassungen/Presse (5)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Unfall mit dem Rettungswagen - Rettungsdienst zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt
- lto.de (Kurzinformation)
Betriebsgefahr eines Rettungswagens: Frau bricht sich Knöchel, Rettungsdienst muss zahlen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unfall mit dem Rettungswagen
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Unfall mit dem Rettungswagen: Schmerzensgeld auch ohne Kollision
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Berührungsloser" Unfall - Radfahrerin steigt wegen eines überholenden Rettungswagens ab und stürzt
Verfahrensgang
- LG Aurich, 02.02.2022 - 3 O 246/21
- OLG Oldenburg, 17.05.2022 - 2 U 20/22
Papierfundstellen
- NJW 2023, 232
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15
Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.05.2022 - 2 U 20/22
Ein Schaden ist bereits dann "beim Betrieb" eines Kfz entstanden, wenn sich die von dem Kfz ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben (BGH, Urt. vom 22.11.2016 - VI ZR 533/15, juris Rdn. 13).Auch der BGH hat angenommen, dass sich ein Unfall in zurechenbarer Weise durch ein Kfz (mit-) veranlasst wird, wenn der Verkehrsraum durch das Herannahen des Kfz eng zu werden droht und der Fahrradfahrer bei dem Ausweichmanöver stürzt (Urt. vom 22.11.2016, a.a.O., Rd. 20).
- BGH, 21.09.2010 - VI ZR 263/09
Fahrzeughalterhaftung: Unfall infolge einer objektiv nicht erforderlichen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.05.2022 - 2 U 20/22
In einem solchen Fall kann der für eine Haftung erforderliche Zurechnungszusammenhang je nach Lage des Falles zu bejahen sein (vgl. BGH, Urt. vom 21.09.2010 - VI ZR 263/09, juris Rdn. 5;… Urt. vom 21.09.).