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   OLG Oldenburg, 17.07.2018 - 13 UF 71/18   

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https://dejure.org/2018,34129
OLG Oldenburg, 17.07.2018 - 13 UF 71/18 (https://dejure.org/2018,34129)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.07.2018 - 13 UF 71/18 (https://dejure.org/2018,34129)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Juli 2018 - 13 UF 71/18 (https://dejure.org/2018,34129)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 284
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 14.05.2012 - 13 UF 131/11

    Bindung des Versorgungsträgers an einen Unterhaltsvergleich bei Anpassung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.07.2018 - 13 UF 71/18
    Der Senat beabsichtigt, auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG ohne mündliche Verhandlung den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nordhorn vom 4. Juni 2018 zu ändern und auf den Antrag der Beteiligten zu 1. vom 5. April 2018 die durch Beschluss des Senats vom 30. April 2012 (13 UF 131/11) ausgesprochene Aussetzung der Kürzung der vom Beteiligten zu 2. bei der Beteiligten zu 1. bezogenen Versorgung (DII.C.430....: 7/..., Kenn-Nr.: 34/...) in Höhe von monatlich 650, 00 Euro mit Wirkung vom 1. Mai 2018 aufzuheben.

    Durch Beschluss vom 30. April 2012 (13 UF 131/11) hat der Senat auf die Beschwerde der seinerzeitigen Wehrbereichsverwaltung West den vorgenannten Beschluss des Amtsgerichts vom 27. Juli 2011 unter Zurückweisung des weiteren Rechtsmittels teilweise geändert und die Kürzung der von dem Beteiligten zu 2. bei der seinerzeitigen Wehrbereichsverwaltung West und jetzigen Beteiligten zu 1. bezogenen Versorgung ab dem 1. August 2011 in Höhe von monatlich 650, 00 Euro ausgesetzt.

  • BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09

    Nachehelicher Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs bei Eingehen einer neuen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.07.2018 - 13 UF 71/18
    Entscheidend ist im Rahmen dieses Verwirkungstatbestandes darauf abzustellen, dass der unterhaltsberechtigte (frühere) Ehegatte eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist, sich damit endgültig aus der ehelichen Solidarität herauslöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt (vgl. BGH FamRZ 2011, 1498-1503).
  • OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11

    Möglichkeit der Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs durch einseitiges Ausbrechen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.07.2018 - 13 UF 71/18
    Allerdings kann eine unterhaltsverwirkende "Abkehr" aus der Ehe allenfalls und erst dann angenommen werden kann, wenn die neue Beziehung einen gewissen Grad der Verfestigung erreicht hat (vgl. OLG Oldenburg NJW 2012, 2450-2452).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2010 - 5 UF 198/10

    Voraussetzungen einer Anpassung nach §§ 33, 34 VersAusglG

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.07.2018 - 13 UF 71/18
    Diese Sichtweise trägt auch dem Gesetzeszweck der §§ 34, 35 VersAusglG Rechnung, ungerechtfertigte Belastungen der Versorgungsträger zu vermeiden (vgl. die Gesetzesbegründung BT-Drucksache 16-10144, S. 72 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. September 2010 - 5 UF 198/10 - juris).
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