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   OLG Oldenburg, 17.10.2019 - 11 WF 327/19   

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https://dejure.org/2019,37780
OLG Oldenburg, 17.10.2019 - 11 WF 327/19 (https://dejure.org/2019,37780)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.10.2019 - 11 WF 327/19 (https://dejure.org/2019,37780)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2019 - 11 WF 327/19 (https://dejure.org/2019,37780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verfahren des Familiengerichts bei Geltendmachung von Trennungs- und Kindesunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 235 Abs. 2
    Unterhaltsverfahren: Voraussetzungen für die obligatorische Auskunftsbeschaffung durch das Familiengericht

  • rechtsportal.de

    FamFG § 235 Abs. 2
    Verfahren des Familiengerichts bei Geltendmachung von Trennungs- und Kindesunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regelungsumfang des Auskunftsantrags nach § 235 Abs. 2 FamFG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 697
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 266/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Geltendmachung der von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.2019 - 11 WF 327/19
    Für die Rechtsverfolgung von rückständigem Unterhalt ist der Antragstellerin dagegen insgesamt keine Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, da die Ansprüche auf rückständigen Unterhalt auf die Leistungsträger übergegangen sein dürften (BGH, Beschluss vom 02. April 2008 - XII ZB 266/03 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2018 - 18 WF 24/18
    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.2019 - 11 WF 327/19
    Es ist streitig, ob im Fall dessen, dass bereits ein Titel vorliegt, der im einstweiligen Anordnungsverfahren ergangenen ist, dies dazu führen kann, dass Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit für ein entsprechendes Hauptsacheverfahren zu versagen ist (s. zum Sach- und Streitstand OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. August 2018 - 18 WF 24/18 -, juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen; differenzierend Viefhues, MüKo zum FamFG, 3. Auflage, § 76 Rn. 121ff).
  • KG, 26.06.2019 - 13 UF 89/17

    Kindesunterhaltsverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.2019 - 11 WF 327/19
    Die Regelung zielt also nicht auf eine Abkehr der Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast in Familienstreitsachen hin zu der Einführung einer vollständigen Amtsermittlung (KG Berlin v. 26.06.2019 - 13 UF 89/17, NZFam 2019, S. 718).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.2019 - 11 WF 327/19
    Für seine auch den Mindestunterhalt im Sinne eines Existenzminimums betreffende Leistungsunfähigkeit ist der Unterhaltsverpflichtete in vollem Umfange darlegungs- und beweisbelastet (vgl. BGH, FamRZ 1996, S. 345), so dass der Unterhaltsverpflichtete auch darlegen muss, dass er seiner nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigerten Erwerbsobliegenheitsverpflichtung nach den soeben dargelegten Grundsätzen vollständig gerecht geworden ist.
  • OLG Brandenburg, 05.03.2020 - 9 UF 249/19

    Anspruch auf Mindestunterhalt

    Selbst die Verpflichtung des Familiengerichts, (auf Antrag) nach § 235 Abs. 2 FamFG Auskünfte über das Einkommen und Vermögen beim Unterhaltspflichtigen einzuholen, führt zu keiner Durchbrechung des Prinzips der Dispositionsmaxime in Unterhaltssachen (OLG Oldenburg v. 17. Oktober 2019 - 11 WF 327/19, juris).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2023 - 9 UF 100/23
    Vielmehr ermöglicht diese Regelung einen substantiiert dargelegten Unterhaltsanspruch der materiellen Richtigkeit zuzuführen, ohne dass es hierfür eines Stufenverfahrens bedarf (BT. Drs. 16/6308 S. 418), indem einzelne Lücken in der Einkommenssituation des Unterhaltsschuldners geschlossen oder eine aktuellere Entwicklung während des ggf. lange andauernden Verfahrens um des (noch) richtigen Ergebnisses willen durch entsprechende Auflagen zur Aktualisierung unterhaltsrechtlich relevanter Einkommens- und Bereinigungspositionen zu berücksichtigen (vgl. dazu auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2019, Az. 11 WF 327/19 - Rdnr. 9 bei juris; Prütting/Helms, FamFG, 6. Aufl., 2023, § 235 Rdnr. 5; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Aufl., § 10 Rdnr. 65).
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