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   OLG Oldenburg, 17.11.1998 - 5 U 120/98   

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https://dejure.org/1998,8328
OLG Oldenburg, 17.11.1998 - 5 U 120/98 (https://dejure.org/1998,8328)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.11.1998 - 5 U 120/98 (https://dejure.org/1998,8328)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. November 1998 - 5 U 120/98 (https://dejure.org/1998,8328)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 232
  • FamRZ 1999, 1537
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95

    Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.11.1998 - 5 U 120/98
    Die vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des BayObLG vom 04.03.1996 - FamRZ 1996, 1040 - vermag im übrigen bereits deshalb keine gegenteilige Beurteilung zu rechtfertigen, weil dem Beschluß ein anderer Sachverhalt zugrundelag.
  • BayObLG, 14.09.1994 - 1Z BR 29/94

    Beginn der Frist für die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.11.1998 - 5 U 120/98
    Es ist anerkannt, daß der überlebende Ehegatte, der eine neue Ehe eingeht, binnen Jahresfrist nach der Eheschließung wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament in entsprechender Anwendung von §§ 2281 ff BGB in Verbindung mit § 2079 BGB anfechten kann (Münch.Komm.-Musielak, a.a.O., § 2271 Rn. 36 m.w.N.; BGH FamRZ 1970, 79; BayObLG, FamRZ 1995, 1024 ).
  • BGH, 03.11.1969 - III ZR 52/67

    Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments - Umfang der die Frist auslösenden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.11.1998 - 5 U 120/98
    Es ist anerkannt, daß der überlebende Ehegatte, der eine neue Ehe eingeht, binnen Jahresfrist nach der Eheschließung wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament in entsprechender Anwendung von §§ 2281 ff BGB in Verbindung mit § 2079 BGB anfechten kann (Münch.Komm.-Musielak, a.a.O., § 2271 Rn. 36 m.w.N.; BGH FamRZ 1970, 79; BayObLG, FamRZ 1995, 1024 ).
  • OLG Schleswig, 27.01.2014 - 3 Wx 75/13

    Ehegattentestament: Änderungsbefugnis bei wechselbezüglicher Verfügung

    In einer intakten Familie ist davon auszugehen, dass der eine Ehegatte die gemeinsamen Abkömmlinge auf den eigenen Todesfall nur unter der Voraussetzung zugunsten des anderen Ehegatten übergeht, dass ihnen das gemeinschaftliche Vermögen mit dem Tod des Letztversterbenden zufallen wird (OLG Oldenburg, Urteil vom 17. November 1998 - 5 U 120/98 -, FamRZ 1999, 1537 f., bei juris Rn. 23; vgl. a. OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2001 - 15 W 88/01 -, FamRZ 2002, 777 ff., bei juris Rn. 31).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05

    Gemeinschaftliches Testament: Schlusserbeneinsetzung der Kinder durch eine

    Allerdings wäre eine Schlußerbeneinsetzung der Kinder nach § 2270 Abs. 2 BGB im Zweifel wechselbezüglich (OLG Köln, FamRZ 1993, 1371; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1537).
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