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   OLG Oldenburg, 17.11.2016 - 3 UF 146/16   

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https://dejure.org/2016,43726
OLG Oldenburg, 17.11.2016 - 3 UF 146/16 (https://dejure.org/2016,43726)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.11.2016 - 3 UF 146/16 (https://dejure.org/2016,43726)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. November 2016 - 3 UF 146/16 (https://dejure.org/2016,43726)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (9)

  • OLG Oldenburg (Pressemitteilung)

    Keine Teilhabe an den Rentenansprüchen der Ehefrau bei krassem Fehlverhalten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Teilhabe an den Rentenansprüchen der Ehefrau bei krassem Fehlverhalten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Teilhabe an den Rentenansprüchen der Ehefrau bei krassem Fehlverhalten

  • versr.de (Kurzinformation)

    Keine Teilhabe an den Rentenansprüchen der Ehefrau bei krassem Fehlverhalten

  • spiegel.de (Pressemeldung, 05.12.2016)

    Gewalttätiger Mann verliert Rentenanspruch

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Versorgungsausgleich bei krassem Fehlverhalten des Anspruchsstellers

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Krasses Fehlverhalten eines Ehegatten kann bei der Scheidung zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Versorgungsausgleich nach krassem Fehlverhalten des Expartners

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Teilhabe an den Rentenansprüchen der Ehefrau bei krassem Fehlverhalten - Rentenansprüche werden bei grob unbilligem Handeln nicht geteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.03.2006 - XII ZB 2/02

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.11.2016 - 3 UF 146/16
    § 27 VersAusglG erfordert allerdings eine umfassende Abwägung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Gesichtspunkte und verbietet eine rein schematische Lösung (vgl. BGH FamRZ 2006, 769).
  • BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 64/82

    Berücksichtigung von Versorgungsleistungen des geschiedenen Ehegatten zu Gunsten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.11.2016 - 3 UF 146/16
    eines Verhaltens des Ausgleichsberechtigten - wie hier - nach der Trennung in Frage, setzt ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs voraus, dass das Fehlverhalten besonders krass ist oder sonst unter den anderen Ehegatten besonders belastenden Umständen geschieht (vgl. BGH FamRZ 2014, 105; 1984, 662).
  • BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12

    Versorgungsausgleich: Anwendung des Verwirkungseinwandes unter tunesischen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.11.2016 - 3 UF 146/16
    eines Verhaltens des Ausgleichsberechtigten - wie hier - nach der Trennung in Frage, setzt ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs voraus, dass das Fehlverhalten besonders krass ist oder sonst unter den anderen Ehegatten besonders belastenden Umständen geschieht (vgl. BGH FamRZ 2014, 105; 1984, 662).
  • OLG Koblenz, 11.08.2015 - 13 UF 414/15

    Versorgungsausgleich - Ausschluss wegen tätlichen Angriffs auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.11.2016 - 3 UF 146/16
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist zudem nicht umstritten, dass schon einmalige, schwerwiegende tätliche Angriffe gegen den Ausgleichsverpflichteten wie hier bei der zweiten Straftat - den Ausschluss des Versorgungsausgleichs rechtfertigen können (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2016, 377, Juris Rn. 12; OLG Celle, FamRZ 2007, 1333; jeweils m. w. N.).
  • LG Aurich, 24.10.2014 - 11 Ks 3/13

    Entstehen einer zusätzlichen Verfahrensgebühr bei einer Revisionsrücknahme durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.11.2016 - 3 UF 146/16
    Das Landgericht Aurich (11 Ks 3/13) verurteilte ihn in der Folge am 23. Januar 2014 rechtskräftig wegen schwerer Brandstiftung und wegen gefährlicher Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und ordnete seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
  • OLG Celle, 23.03.2007 - 19 UF 290/06

    Voraussetzungen für eine grobe Unbilligkeit eines Versorgungsausgleichs zwischen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.11.2016 - 3 UF 146/16
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist zudem nicht umstritten, dass schon einmalige, schwerwiegende tätliche Angriffe gegen den Ausgleichsverpflichteten wie hier bei der zweiten Straftat - den Ausschluss des Versorgungsausgleichs rechtfertigen können (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2016, 377, Juris Rn. 12; OLG Celle, FamRZ 2007, 1333; jeweils m. w. N.).
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