Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 18.04.2017 - 3 UF 17/17 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (11)
- OLG Oldenburg (Pressemitteilung)
Ehefrau misshandelt - kein Anspruch auf Rentenausgleich
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Versorgungsausgleich nach schwerer Misshandlung der Ehefrau auszuschliessen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Scheidung: Kein Versorgungsausgleich nach schwerer Misshandlung der Ehefrau
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ehefrau misshandelt - kein Anspruch auf Rentenausgleich
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Rentenausgleich nach Misshandlung der Ehefrau
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ehefrau misshandelt - kein Anspruch auf Rentenausgleich
- haerlein.de (Kurzinformation)
Bei einer Scheidung kann von einem Versorgungsausgleich abgesehen werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Versorgungsausgleich nach der Scheidung: Nicht bei schwerer Misshandlung
- datev.de (Kurzinformation)
Ehefrau misshandelt - kein Anspruch auf Rentenausgleich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kann der Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit ausgeschlossen werden ?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch auf Versorgungsausgleich nach Misshandlung der Ehefrau - Teilhabe des Ehemannes an den Rentenansprüchen der Ehefrau nach gefährlicher Körperverletzung nicht mehr zu rechtfertigen
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 1929
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 10.05.2023 - 4 UF 155/22
Maßgebliche Ehezeit für Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Aussetzung …
Konkret bedarf es einer Straftat im Nahbereich, etwa einer durch eine oder mehrere Taten verwirklichten gefährlichen oder schweren Körperverletzung, der Tötung eines nahen Angehörigen des anderen Ehegatten oder des sexuellen Missbrauchs eines Kindes des anderen Ehegatten (vgl. OLG Brandenburg NZFam 2019, 547; OLG Oldenburg NZFam 2017, 1107 (Ls.);… OLG Koblenz aaO.). - OLG Brandenburg, 05.09.2019 - 9 UF 179/19
Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren
Vorsätzliche, schuldhaft begangene gefährliche Körperverletzungen zum Nachteil des Ausgleichspflichtigen können daher insbesondere bei entsprechender strafrechtlicher Verurteilung die grobe Unbilligkeit rechtfertigen (vgl. Brandenburgisches OLG MDR 2019, 996 Brandenburgisches OLG FF 2019, 260), vor allem wenn solche Straftaten mehrfach begangen wurden (OLG Oldenburg FamRZ 2017, 1929).