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   OLG Oldenburg, 18.05.2017 - 1 U 65/16   

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OLG Oldenburg, 18.05.2017 - 1 U 65/16 (https://dejure.org/2017,23090)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.05.2017 - 1 U 65/16 (https://dejure.org/2017,23090)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 1 U 65/16 (https://dejure.org/2017,23090)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • autokaufrecht.info

    Garantie für die Laufleistung eines Gebrauchtwagens

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Manipulierter Tacho - Muss ein privater Gebrauchtwagenverkäufer den Wagen zurücknehmen?

Kurzfassungen/Presse (11)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Gebrauchtwagenkauf - falscher Tachostand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der manipulierte Tachostand

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf - falscher Tachostand

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Umtauschrecht bei falschem Tachostand?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf - falscher Tachostand

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagenkauf: Angabe eines falschen Tachostands

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Manipulierter Tacho - Muss ein privater Gebrauchtwagenverkäufer für seine Angaben zum Kilometerstand einstehen?

  • versr.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf - falscher Tachostand

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann liegt beim Gebrauchtwagenverkauf eine Garantieübernahme vor?

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Falscher Tachostand kann Verkäufer bei Zusicherung zu Rücknahme verpflichten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Privater Autoverkäufer muss nach vertraglich vereinbarter Garantieübernahme Fahrzeug mit falschem Tachostand zurücknehmen - Verkäufer übernimmt durch vertragliche Eintragung der Laufleistung unter "Zusicherungen des Verkäufers" ausdrücklich Garantie

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.05.2017 - 1 U 65/16
    a) Mit der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache i. S. des § 444 Fall 2 BGB durch den Verkäufer ist - ebenso wie mit der Übernahme einer Garantie i. S. des § 276 I 1 BGB - zumindest auch die Zusicherung einer Eigenschaft der Sache nach früherem Recht (§ 459 II BGB a.F.) gemeint (Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts, BT-Drs. 14/6040, S. 132, 240; BGH, Urt. v. 29.11.2006 - VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86 Rn. 20 m. w. Nachw.).

    Der Käufer kann nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass der Verkäufer als Laie nachprüfen kann, ob der Tachometerstand die Laufleistung des Fahrzeugs zutreffend wiedergibt (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.2006 - VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86 Rn. 25).

    Will der Käufer beim privaten Gebrauchtwagenkauf eine Garantie für die Laufleistung des Fahrzeugs haben, muss er sich diese regelmäßig ausdrücklich von dem Verkäufer geben lassen (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.2006 - VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86 Rn. 26).

    Es ist nicht zwingend, dass der Beklagte, wenngleich er Privatverkäufer ist, während seiner Besitzzeit keinen Überblick über die Gesamtlaufleistung gewonnen haben kann (in der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass in Fällen von Privatverkäufen mit schlichten Laufleistungs-Angaben in den Vertragsformularen eine entsprechende stillschweigende Zusicherung bzw. Garantie ausscheidet; vgl. dazu BGH, Urt. v. 29.11.2006 - VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86 Rn. 26, wonach eine stillschweigende Garantie nur bei besonderen Umständen angenommen werden kann; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl., Rn. 2818 ff.).

    Wie sich aus der Entscheidung des BGH vom 19.11.2006 (BGH, Urt. v. 29.11.2006 - VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86 Rn. 28 ff., zum Privatverkauf über eBay) ergibt, ist ein pauschaler individualvertraglicher Ausschluss der Sachmängelhaftung regelmäßig dahin auszulegen, dass dieser nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit bzw. einer Beschaffenheitsangabe gilt.

  • BGH, 17.04.1991 - VIII ZR 114/90

    Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.05.2017 - 1 U 65/16
    Die Übernahme einer Garantie setzt daher - wie früher die Zusicherung einer Eigenschaft (BGH, Urt. v. 17.04.1991 - VIII ZR 114/90, WM 1991, 1224 [unter II 2 a aa] m. w. Nachw.) - voraus, dass der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen.

    Hier steht vielmehr dem Interesse des Käufers gleichgewichtig das Interesse des Verkäufers gegenüber, für nicht mehr als dasjenige einstehen zu müssen, was er nach seiner laienhaften Kenntnis zu beurteilen vermag (BGH, Urt. v. 17.04.1991 - VIII ZR 114/90, WM 1991, 1224 [unter II 2 a cc]).

  • BGH, 13.05.1998 - VIII ZR 292/97

    Auslegung einer formularmäßigen Zusicherung der Gesamtfahrleistung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.05.2017 - 1 U 65/16
    Eine Zusicherung bzw. Garantie könnte allerdings wohl nur verneint werden, wenn der Beklagte bei Abschluss des Kaufvertrages deutlich gemacht hat, dass er - entgegen der ausdrücklichen Erklärung der Vertragsurkunde - für die im Vertrag genannte Laufleistung nicht einstehen wolle (vgl. dazu BGH, Urt. v. 13.05.1998 - VIII ZR 292/97, NJW 1998, 2207 [unter II]).
  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 2/88

    Voraussetzungen für das Zustandekommens eines Darlehensvertrages - Vermutung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.05.2017 - 1 U 65/16
    Wer mündliche Vereinbarungen gegen den Inhalt der Urkunde behauptet, muss beweisen, dass die Urkunde unrichtig oder unvollständig sei und auch das mündlich besprochene Gültigkeit haben solle (BGH, Urt. v. 11.05.1989 - III ZR 2/88, NJW-RR 1989, 1323 [unter II 4 b]; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., § 416 Rn. 10).
  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.05.2017 - 1 U 65/16
    Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der das Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunden wirkt sich bei der Auslegung des Vereinbarten dahin aus, dass die Partei die Beweislast trägt, die ein (ihr günstiges) Auslegungsergebnis auf Umstände außerhalb der Urkunde stützt (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.1999 - V ZR 353/97, NJW 1999, 1702 [unter II 1 b]).
  • BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 244/73

    Verkauf eines gebrauchten PKWs - Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.05.2017 - 1 U 65/16
    Die Frage, ob die Angabe einer Laufleistung als Beschaffenheitsgarantie (§ 444 Fall 2 BGB) oder lediglich als Beschaffenheitsangabe (§ 434 I 1 BGB) zu werten ist, ist unter Berücksichtigung der beim Abschluss eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug typischerweise gegebenen Interessenlage zu beantworten (BGH, Urt. v. 25.06.1975 - VIII ZR 244/73, WM 1975, 895 [unter III 2]).
  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 206/86

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für Motorenöl gem. § 433 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.05.2017 - 1 U 65/16
    In Fällen, in denen eine Verurteilung zu einer Zug um Zug zu erbringenden Leistung begehrt wird, ist der weitere Antrag des Klägers, den Annahmeverzug des Schuldners hinsichtlich der ihm gebührenden Leistung festzustellen, mit Rücksicht auf §§ 756, 765 ZPO aus Gründen der Prozessökonomie allgemein als zulässig anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.1987 - VIII ZR 206/86).
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