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   OLG Oldenburg, 18.07.2022 - 4 WF 81/22   

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https://dejure.org/2022,24109
OLG Oldenburg, 18.07.2022 - 4 WF 81/22 (https://dejure.org/2022,24109)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.07.2022 - 4 WF 81/22 (https://dejure.org/2022,24109)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. Juli 2022 - 4 WF 81/22 (https://dejure.org/2022,24109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO; § 117 ff ZPO; § 21 Abs. 3 Nr. 2 SGB-II; § 30 Abs. 3 Nr. 2 SGB-XII; § 16 Abs. 3 SGB - I
    Freibetrag für Alleinerziehende; Alleinerziehendenfreibetrag; Prozesskostenhilfe; Verfahrenskostenhilfe; Bedürftigkeit; Hinweispflicht; Fürsorgepflicht; Besondere Belastungen; Alleinerziehend; Amtsermittlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 1438
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 23/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.07.2022 - 4 WF 81/22
    Denn maßgeblich ist allein, dass die Verfahrenskostenhilfe begehrende Person in tatsächlicher Hinsicht allein für die Pflege und Erziehung des Kindes sorgt, ohne dass sie von diesen Aufgaben während der persönlichen Betreuungszeit - also außerhalb von Kindergarten, Hort, Schule - durch einen anderen Elternteil, Partner oder einer anderen Person nachhaltig entlastet wird (BSG, Urteil vom 11. Juli 2019 - B 14 AS 23/18 R -, BSGE 128, 270-276, FamRZ 2020, 382-384 = NJW 2020, 1094-1096, zitiert nach Juris zum Wechselmodell; ausführlich zu den Voraussetzungen des § 21 Abs. 3 SGB-II siehe Düring in Gagel, SGB-II/SGBIII, 84. EL Dezember 2021, SGB II § 21 Rn. 20, 21, zitiert nach BeckOnline).
  • BGH, 05.05.2010 - XII ZB 65/10

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für eine Kindesunterhaltsklage:

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.07.2022 - 4 WF 81/22
    Hinter diesen sozialrechtlichen Vorschriften verbergen sich nicht nur Freibeträge für Schwangere und Menschen mit Einschränkungen im Sinne einer Behinderung, sondern auch der sogenannte Alleinerziehendenfreibetrag gemäß § 21 Abs. 3 SGB-II. Die frühere höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach die nach § 21 SGB-II gewährte Pauschale für die mit der alleinigen Erziehung und Betreuung eines im eigenen Haushalt lebenden Kindes verbundenen Mehrbelastungen zwar als Einkommen, nicht aber als Belastung anzuerkennen waren (vgl. noch BGH, Beschluss vom 5.5. 2010 - XII ZB 65/1, NJW-RR 2011, 3-5), ist damit überholt.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.07.2022 - 4 WF 81/22
    Ohne Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe wäre bedürftigen Beteiligten unter Verstoß gegen den Rechtsstaatsgrundsatz und den Gleichheitssatz der gleichwertige Zugang zum Rechtsschutz in verfassungswidriger Weise verwehrt (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347-362, zitiert nach Juris).
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