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OLG Oldenburg, 18.11.2020 - 4 U 31/19 |
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 110 Abs. 1 SGB VII; § ... 276 Abs. 2 BGB; In dem Rechtsstreit; 1. AA, c/o AA GmbH, Ort1,; 2. AA GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer AA, Ort1,; 3. Dr.-Ingenieur BB, c/o AA GmbH, Ort1,; Beklagte und Berufungskläger,; Prozessbevollmächtigte zu 1, 2 und 3:; (...),; Geschäftszeichen: (...); gegen; Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Geschäftsführer, Ort2,; Geschäftszeichen: (...); Klägerin und Berufungsbeklagte,; Prozessbevollmächtigte:; (...),; Geschäftszeichen: (...); hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht (...), die Richterin am Oberlandesgericht (...) und den Richter am Oberlandesgericht (...) auf die mündliche Verhandlung vom 28. Oktober 2020 für Recht erkannt
Ersatz entstandener und künftiger Aufwendungen aus einem Arbeitsunfall; Vorwurf der groben Fahrlässigkeit hinsichtlich eines Unfallgeschehens in objektiver und subjektiver Hinsicht; Unzureichende Schutzmaßnahmen während eines Walzvorgangs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Ersatz entstandener und künftiger Aufwendungen aus einem Arbeitsunfall Vorwurf der groben Fahrlässigkeit hinsichtlich eines Unfallgeschehens in objektiver und subjektiver Hinsicht Unzureichende Schutzmaßnahmen während eines Walzvorgangs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 15.03.2019 - 8 O 1709/14
- OLG Oldenburg, 18.11.2020 - 4 U 31/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.02.2014 - VI ZR 51/13
Arbeitsunfall bei Handschachtungsarbeiten zum Aushub eines Grabens: Ausschluss …
Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2020 - 4 U 31/19
Im letzteren Fall kann der objektive Verstoß gegen elementare Sicherungspflichten ein solches Gewicht haben, dass der Schluss auf ein auch subjektiv gesteigertes Verschulden gerechtfertigt ist (vgl nur BGH, Urt. v. 18.2.2014 - VI ZR 51/13 , VersR 2014, 481 ff ). - OLG Düsseldorf, 24.09.2003 - 15 U 188/02
Anforderungen an die Darlegung eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2020 - 4 U 31/19
In einem solchen Falle können sich die nach §§ 110, 104 ff SGB-VII haftungsprivilegierten Personen indes nicht mit Erfolg zu ihrer Entlastung darauf berufen, sie seien davon ausgegangen, dass ein etwaiger Regelverstoß nicht besonders schwer sei, weil er bei früheren Begehungen durch die Berufsgenossenschaft nicht gerügt worden sei (vgl. nur OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. September 2003 - I-15 U 188/02 -, VerR 2004, 65-68, zitiert nach Juris).