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   OLG Oldenburg, 19.01.2017 - 2 W 64/16   

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https://dejure.org/2017,32677
OLG Oldenburg, 19.01.2017 - 2 W 64/16 (https://dejure.org/2017,32677)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.01.2017 - 2 W 64/16 (https://dejure.org/2017,32677)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 2 W 64/16 (https://dejure.org/2017,32677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Änderung des Prozesskostenhilfebeschlusses durch Änderung der für die Prozesskostenhilfe maßgeblichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung des Prozesskostenhilfebeschlusses durch Änderung der für die Prozesskostenhilfe maßgeblichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07

    Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.01.2017 - 2 W 64/16
    Die Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, soll nicht besser gestellt werden als eine Partei, die keine Prozesskosten bekommen hat (BGH, NJW-RR 2008, 144 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - 1 W 40/11 , ).
  • OLG Oldenburg, 18.07.2011 - 1 W 40/11

    Voraussetzungen für eine nachträgliche Änderung des Prozesskostenhilfebeschlusses

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.01.2017 - 2 W 64/16
    Die Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, soll nicht besser gestellt werden als eine Partei, die keine Prozesskosten bekommen hat (BGH, NJW-RR 2008, 144 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - 1 W 40/11 , ).
  • OLG Bremen, 15.02.2007 - 4 WF 26/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - verwendbares Vermögen; Einsatz einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.01.2017 - 2 W 64/16
    Bestehende Darlehensbelastungen bleiben grundsätzlich unberücksichtigt; es können lediglich fällige Schulden berücksichtigt werden, die von der Partei auch bezahlt werden (OLG Oldenburg, a.a.O.; OLG Bremen, Beschluss vom 15.02.2007 - 4 WF 26/07 , ).
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