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OLG Oldenburg, 19.03.2009 - 11 W 1/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rückforderung von Zuwendungen an den ehemaligen Verlobten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 313 BGB; § 1298 BGB; § 1301 BGB
Rückgewähransprüche der Verlobten nach Auflösung der Verlobung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückgewähransprüche der Verlobten nach Auflösung der Verlobung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 313; BGB § 1298; BGB § 1301
Rückgewähransprüche der Verlobten nach Auflösung der Verlobung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Der Verlobten Geld gegeben für ein Haus: Anspruch auf Rückgabe nach dem Scheitern der Verlobung?
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 21.01.2009 - 4 O 1399/08
- OLG Oldenburg, 19.03.2009 - 11 W 1/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 938
- FamRZ 2009, 2004
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.12.1991 - III ZR 28/91
Drittbezogenheit der Amtspflichten des Nachlaßrichters
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2009 - 11 W 1/09
Zuwendungen entwickelten Grundsätzen in Betracht kommen (BGH FamRZ 1992, 427. Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 4.Aufl., Rn 536).
- AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 280/19
Beendigung nichteheliche Lebensgemeinschaft - Eigentumsverhältnisse an …
Insofern unterscheidet sich die nichteheliche Lebensgemeinschaften zweier Partner auch wesentlich von einem Verlöbnis ( OLG Oldenburg , Beschluss vom 19.03.2009, Az.: 11 W 1/09, u.a. in: FamRZ 2009, Seiten 2004 f. ) oder gar einer Ehe.