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   OLG Oldenburg, 19.10.2012 - 11 UF 55/12   

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https://dejure.org/2012,36633
OLG Oldenburg, 19.10.2012 - 11 UF 55/12 (https://dejure.org/2012,36633)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.10.2012 - 11 UF 55/12 (https://dejure.org/2012,36633)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2012 - 11 UF 55/12 (https://dejure.org/2012,36633)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1602 BGB; § 1610 BGB
    Kaufkraftbereinigung in der Schweiz erzielten Erwerbseinkommens bei Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines in Deutschland lebenden Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kaufkraftbereinigung in der Schweiz erzielten Erwerbseinkommens bei Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines in Deutschland lebenden Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1602; BGB § 1610
    Kaufkraftbereinigung in der Schweiz erzielten Erwerrbseinkommens bei Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines in Deutschland lebenden Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindesunterhalt und Schweizer Einkommen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    In Deutschland lebendes Kind kann vom Vater im Ausland nur Unterhalt in Höhe seines dort entsprechenden Lebensbedarfs verlangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 891
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 10 UF 47/07

    Kindesunterhalt: Bestimmung des Unterhaltsbedarfs und der Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.10.2012 - 11 UF 55/12
    Sodann ist im Hinblick auf das danach auf CHF 5.141,52 zu bemessene unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Antragsgegners eine Kaufkraftbereinigung vorzunehmen; d.h. dieses Einkommen muss angesichts der im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland erhöhten Lebenshaltungskosten in der Schweiz an die deutschen Verhältnisse angepasst werden (vgl. u.a. OLG Brandenburg, FamRZ 2008, S. 1279 ff.; Büttner/Niepmann/Schwamb: Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Auflage 2010, Rz. 308).

    Maßstab für die Anpassung der höheren Lebenshaltungskosten in der Schweiz auf das deutsche Niveau kann grundsätzlich die Kaufkraft des Euro in der Schweiz sein (vgl. hierzu OLG Brandenburg, FamRZ 2008, S. 1279 ff.; Wendl/Dose: a.a.O., § 9 Rz. 38 ff.).

    Die nach diesem Maßstab vorzunehmende Kaufkraftbereinigung hat entgegen der vom OLG Brandenburg vertretenden Auffassung (FamRZ 2008, S. 1279 ff.) nicht durch eine Anpassung der in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen Unterhaltssätze sondern durch eine entsprechende Korrektur des in der Währung des Heimatlandes des Antragsgegners ermittelten unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens zu erfolgen.

    Nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg (FamRZ 2008, S. 1279 ff.) soll eine etwaige Kaufkraftbereinigung nicht bereits bei der Einkommensermittlung vorgenommen werden.

    Denn einerseits bedarf die Frage der Anpassung des Unterhaltsbedarf eines im Inland lebenden Unterhaltsberechtigten bei einem im Ausland lebenden Unterhaltspflichtigen sowohl hinsichtlich des Anrechnungsmaßstabes als auch hinsichtlich der Anrechnungsmethode höchstrichterlicher Klärung, während anderseits der Senat mit dieser Entscheidung in der Wahl der Anrechnungsmethode von der insoweit vom OLG Brandenburg (FamRZ 2008, S. 1279 ff.) vertretenen Auffassung abgewichen ist.

  • OLG Karlsruhe, 25.10.1990 - 2 UF 109/90

    Unterhalt; Polen; Währung; DM

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.10.2012 - 11 UF 55/12
    Lebt einer der Verwandten im Ausland, so sind deshalb aber auch etwaig damit einhergehende Unterschiede in den wirtschaftlichen Verhältnissen und in der Kaufkraft zu berücksichtigen (vgl. BGH, FamRZ 1987, S. 662 ff.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, S. 600 ff.).

    Hält sich der Unterhaltsberechtigte im Ausland auf, so sind für die Höhe seines Unterhaltsanspruchs daher die Geldbeträge maßgebend, die er an seinem Aufenthaltsort aufwenden muss, um den ihm gebührenden Lebensstandard aufrechtzuerhalten (vgl. BGH, FamRZ 1987, S. 682 ff. zum Ehegattenunterhalt; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, S. 600 ff. zum Kindesunterhalt); er ist also so zu stellen, dass er mit den Unterhaltsleistungen an seinem Wohnort den gleichen Unterhaltsbedarf abzudecken vermag wie bei einem ständigen Aufenthalt im Inland.

  • BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86

    Unterhaltsanspruch des im Ausland lebenden geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.10.2012 - 11 UF 55/12
    Hält sich der Unterhaltsberechtigte im Ausland auf, so sind für die Höhe seines Unterhaltsanspruchs daher die Geldbeträge maßgebend, die er an seinem Aufenthaltsort aufwenden muss, um den ihm gebührenden Lebensstandard aufrechtzuerhalten (vgl. BGH, FamRZ 1987, S. 682 ff. zum Ehegattenunterhalt; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, S. 600 ff. zum Kindesunterhalt); er ist also so zu stellen, dass er mit den Unterhaltsleistungen an seinem Wohnort den gleichen Unterhaltsbedarf abzudecken vermag wie bei einem ständigen Aufenthalt im Inland.
  • BGH, 10.11.2010 - XII ZR 197/08

    Nachehelicher Unterhalt: Voraussetzungen eines Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.10.2012 - 11 UF 55/12
    Der Senat hat deshalb die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) ermittelten "vergleichenden Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern" als geeigneten Anpassungsmaßstab erachtet (so auch die Empfehlungen des Vorstands des Deutschen Familiengerichtstags 2011, FamRZ 2011, S. 192).
  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12

    Kindesunterhalt: Bemessung des Unterhalts eines im Inland lebenden minderjährigen

    a) Das Oberlandesgericht hat seine in FamRZ 2013, 891 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2016 - 5 UF 87/14

    Kindesunterhalt: Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines in der Schweiz lebenden

    Auf diese Weise kann ermittelt werden, welche Geldbeträge der Unterhaltsverpflichtete an seinem ausländischen Aufenthaltsort aufwenden muss, um einen dem Inland entsprechenden Lebensstandard zu erreichen (vgl. OLG Oldenburg vom 19.10.2012 - 11 UF 55/12, Juris Rn. 51; BGH vom 01.04.1987 - IVb 41/86, Juris Rn. 19).

    Wie auch der vorliegende Fall zeigt (siehe dazu unten), kann außerdem nur auf diese Weise der in Deutschland erforderliche Mindestkindesunterhalt gewahrt werden (vgl. auch OLG Oldenburg vom 19.10.2012 - 11 UF 55/12, Juris Rn. 71 f.), anders als wenn die Bedarfsbeträge der Düsseldorfer Tabelle für das im Inland unterhaltsbedürftige Kind wegen des ausländischen Vaters mit einem Preisabschlag versehen werden (so aber ohne nähere Begründung OLG Brandenburg vom 11.10.2007 - 10 UF 47/07, Juris Rn. 37; Wendl/Dose, 6. Auflage, § 7 Rn. 22 ff.).

    (1) Heranzuziehen ist dabei die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) herausgegebene Tabelle "Vergleichende Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern" als am besten geeigneter Anpassungsmaßstab (vgl. zu den Einzelheiten BGH vom 09.07.2014 - XII ZB 661/12, Juris Rn. 35; OLG Oldenburg vom 19.10.2012 - 11 UF 55/12, Juris Rn. 54 ff.).

    Denn die genannte Tabelle stellt lediglich einen Index für die Kaufkraftunterschiede dar und enthält nicht zugleich die Umrechnung nach dem Währungswechselkurs (so aber OLG Oldenburg vom 19.10.2012 - 11 UF 55/12, Juris Rn. 64 f.; der Bundesgerichtshof hat dies in seiner nachfolgenden Rechtsbeschwerdeentscheidung mangels Rüge hingenommen, freilich ohne diesen Punkt zu erörtern, BGH vom 09.07.2014 - XII ZB 661/12, Juris Rn. 22; dabei ist die Kaufkraftbereinigung ohnehin Sache der tatrichterlichen Beurteilung, BGH, a.a.O., Rn. 34).

  • OLG Hamm, 06.06.2017 - 11 UF 206/16

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Abänderung eines

    Nach einer vom Oberlandesgericht Oldenburg (Beschluss vom 19.10.2012 - 11 UF 55/12, FamRZ 2013, 891) begründeten und vom Bundesgerichtshof (Beschluss vom 9.7.2014 - XII ZB 661/12, FamRZ 2014, 1536) gebilligten Rechtsprechung soll zum Ausgleich der Kaufkraftunterschiede das ausländische Einkommen in ausländischer Währung um Steuern usw. bereinigt und dann - nur in einem Rechenschritt - den vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) ermittelten "vergleichenden Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern" angepasst werden.
  • VG Düsseldorf, 29.04.2015 - 10 K 5339/13

    Einkommen; Kaufkraftparität; Eurostat; Schweiz; Ausland; Lebenshaltungskosten;

    Veröffentlicht unter: http://ec.europa.eu/eurostat/tgm/table.do?tab=table&plugin=1&language=de&pcode=tec00120, aufgerufen am 29. April 2015; vgl. zum Unterhaltsrecht: BGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 661/12 -, juris Rdnr. 34 ff. (Vorinstanz: OLG Oldenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2012 - 11 UF 55/12 -, juris Rdnr. 53).

    vgl. zu den verschiedenen Berechnungsmethoden: OLG Oldenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2012 -11 UF 55/12 -, juris Rdnr. 54 ff. m. w. N.

    vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2012 - 11 UF 55/12 -, juris Rdnr. 64 f.

  • OLG Hamm, 22.03.2016 - 11 UF 142/15

    Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines im Ausland lebenden Unterhaltsschuldners

    55 Abs. 2 BBesG berechneten sog. Teuerungsziffern, mit denen ein Kaufkraftausgleich für im Ausland tätige Beamte und Soldaten erreicht werden soll, schon weil sie auf Haushalte mit höheren Einkommen und teils besonderen Versorgungsmöglichkeiten und Vergünstigungen zugeschnitten sind ( Oberlandesgericht Oldenburg , FamRZ 2013, 891 -juris-Rz. 56 ff.-).

    Nach einer vom Oberlandesgericht Oldenburg (FamRZ 2013, 891, -juris-Rz. 63 ff.) begründeten und vom Bundesgerichtshof (FamRZ 2014, 796, -juris-Rz. 32 ff.-) gebilligten Rechtsprechung soll das ausländische Einkommen zunächst in ausländischer Währung um Steuern usw. bereinigt und dann entsprechend den Preisniveauindizes nach Eurostat berücksichtigt werden.

  • OLG Stuttgart, 17.01.2014 - 17 WF 229/13

    Verfahren über den Unterhalt eines im Ausland lebenden Kindes: Internationale

    Zu nennen ist hier insbesondere der Index von Eurostat (Unger, FPR 2013, 19, 23; OLG Oldenburg, FamRZ 2013, 891 - für die Schweiz).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2016 - 17 UF 284/14

    Kindesunterhaltsverfahren: Bestellung eines Ergänzungspflegers bei rückwirkend

    Hält sich der Unterhaltsberechtigte im Ausland auf, so sind für die Höhe seines Unterhaltsanspruchs die Geldbeträge maßgebend, die er an seinem Aufenthaltsort aufwenden muss, um den ihm gebührenden Lebensstandard aufrecht zu erhalten (BGH, FamRZ 1987, 682 zum Ehegattenunterhalt; OLG Oldenburg, FamRZ 2013, 891 und OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 600 zum Kindesunterhalt).
  • VG Hamburg, 31.08.2021 - 2 K 4715/19

    Erfolglose Klage auf Bewilligung höherer BAföG-Leistungen wegen Berücksichtigung

    Zwar trägt die Klägerin zutreffend vor, dass im Unterhaltsrecht höchstrichterlich eine Kaufkraftbereinigung des elterlichen, im Ausland erzielten Einkommens mittels der von Eurostat veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus für die Unterhaltsberechnung in Deutschland lebender Kinder anerkannt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 9.7.2014, XII ZB 661/12, juris Rn. 32 ff.; OLG Oldenburg, Beschl. v. 19.10.2012, 11 UF 55/12, juris Rn. 50 ff.).

    Letztere hat - wie von der Klägerin begehrt - durch Kaufkraftbereinigung des norwegischen Einkommens des Vaters nach den dafür grundsätzlich geeigneten (vgl. die auch von der Klägerin in Bezug genommene unterhaltsrechtliche Rechtsprechung: BGH, Beschl. v. 9.7.2014, XII ZB 661/12, juris Rn. 32 ff.; OLG Oldenburg, Beschl. v. 19.10.2012, 11 UF 55/12, juris Rn. 50 ff.) von Eurostat ermittelten "Vergleichbaren Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte" zu erfolgen.

  • OLG Stuttgart, 20.01.2014 - 17 WF 229/13

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Abänderung eines

    Zu nennen ist hier insbesondere der Index von Eurostat (Unger, FPR 2013, 19, 23; OLG Oldenburg, FamRZ 2013, 891 - für die Schweiz).
  • VG Freiburg, 28.04.2017 - 4 K 902/15

    Berechnung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei ausländischen

    4.1 Das Niedersächsische Oberlandesgericht hat in einem die zivilrechtliche Unterhaltspflicht betreffenden Urteil eines - ebenfalls in der Schweiz lebenden - Kostenbeitragspflichtigen nach umfassender Auseinandersetzung mit den möglichen Berechnungsmethoden die von Eurostat ermittelten "vergleichenden Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern" als geeigneten Anpassungsmaßstab erachtet (Nieders. OLG, Beschluss vom 19.12.2012 - 11 UF 55/12 -, juris); der Bundesgerichtshof hat diese Vorgehensweise nicht beanstandet (BFH, Beschluss vom 09.07.2014 - XII ZB 661/12 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 02.05.2022 - 18 WF 32/22

    Verfahrenskostenhilfe: Berechnung der Kaufkraftparität eines in der Schweiz

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