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   OLG Oldenburg, 20.04.2000 - 15 U 103/99   

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https://dejure.org/2000,21781
OLG Oldenburg, 20.04.2000 - 15 U 103/99 (https://dejure.org/2000,21781)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.04.2000 - 15 U 103/99 (https://dejure.org/2000,21781)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. April 2000 - 15 U 103/99 (https://dejure.org/2000,21781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 254 Abs. 1 BGB; § 1922 Abs. 1 BGB; § 2173 BGB; § 2219 Abs. 1 BGB
    Schadensersatzanspruch des Vermächtnisnehmers gegen den Testamentsvollstrecker wegen schuldhafter Pflichtverletzung; Auslegungsregel beim Forderungsvermächtnis; Unbeachtlichkeit des Transfers von Bankeinlagen für den Vermächtnisanspruch; Anspruch auf Auskunftserteilung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch des Vermächtnisnehmers gegen den Testamentsvollstrecker wegen schuldhafter Pflichtverletzung; Auslegungsregel beim Forderungsvermächtnis; Unbeachtlichkeit des Transfers von Bankeinlagen für den Vermächtnisanspruch; Anspruch auf Auskunftserteilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 9 U 152/04

    Vermächtnisweise Zuwendung von Sparguthaben, Bundesschatzbriefen und

    Wenn der Erblasser über das Guthaben in der Weise verfügt, dass es bei einer anderen Bank angelegt wird, ist anerkanntermaßen nunmehr dieses Bankguthaben vermacht (OLG Oldenburg ZEV 2001, 276; OLG Koblenz WM 1997, 870).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2022 - 10 U 200/20

    Anwendbarkeit des § 2173 BGBForderungsvermächtnis

    Nach der Regelung des § 2173 BGB ist es daher ohne Belang, wenn angelegte Gelder in andere Anlageformen überführt worden sind (MüKoBGB/Rudy, a.a.O. Rn. 1, 6; OLG Oldenburg, ZEV 2001, 276).
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