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OLG Oldenburg, 20.04.2000 - 15 U 103/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 254 Abs. 1 BGB; § 1922 Abs. 1 BGB; § 2173 BGB; § 2219 Abs. 1 BGB
Schadensersatzanspruch des Vermächtnisnehmers gegen den Testamentsvollstrecker wegen schuldhafter Pflichtverletzung; Auslegungsregel beim Forderungsvermächtnis; Unbeachtlichkeit des Transfers von Bankeinlagen für den Vermächtnisanspruch; Anspruch auf Auskunftserteilung ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch des Vermächtnisnehmers gegen den Testamentsvollstrecker wegen schuldhafter Pflichtverletzung; Auslegungsregel beim Forderungsvermächtnis; Unbeachtlichkeit des Transfers von Bankeinlagen für den Vermächtnisanspruch; Anspruch auf Auskunftserteilung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 08.11.1999 - 17 O 2375/99
- OLG Oldenburg, 20.04.2000 - 15 U 103/99
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 9 U 152/04
Vermächtnisweise Zuwendung von Sparguthaben, Bundesschatzbriefen und …
Wenn der Erblasser über das Guthaben in der Weise verfügt, dass es bei einer anderen Bank angelegt wird, ist anerkanntermaßen nunmehr dieses Bankguthaben vermacht (OLG Oldenburg ZEV 2001, 276; OLG Koblenz WM 1997, 870). - OLG Frankfurt, 05.04.2022 - 10 U 200/20
Anwendbarkeit des § 2173 BGBForderungsvermächtnis