Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 20.04.2009 - 1 Ws 235/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5184
OLG Oldenburg, 20.04.2009 - 1 Ws 235/09 (https://dejure.org/2009,5184)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.04.2009 - 1 Ws 235/09 (https://dejure.org/2009,5184)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. April 2009 - 1 Ws 235/09 (https://dejure.org/2009,5184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    StPO § 141 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 141 Abs. 3
    Bestellung eines Verteidigers vor Abschluss der Ermittlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3044
  • NStZ 2009, 527
  • StV 2009, 401
  • AnwBl 2009, 205
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Cottbus, 13.05.2005 - 22 Qs 15/05
    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.04.2009 - 1 Ws 235/09
    Es muss dabei Bedacht darauf nehmen, dass die Staatsanwaltschaft bis zur Anklageerhebung Herrin des Ermittlungsverfahrens ist, wie sich exemplarisch etwa daran zeigt, dass das Gericht in diesem Verfahrensabschnitt keine Maßnahmen gegen den Willen bzw. ohne einen Antrag der Staatsanwaltschaft treffen kann, vgl. dazu LG Cottbus Beschluss vom 13. Mai 2005 - 22 Qs 15/05 - Rdn. 19, zitiert nach juris.
  • OLG Nürnberg, 14.01.1987 - Ws 58/87

    Zeitpunkt der Hauptverhandlung; Haftdauer; Notwendige Verteidigung; Beiordnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.04.2009 - 1 Ws 235/09
    Dass der jetzige Verteidiger des Beschuldigten sein Mandat als Wahlverteidiger noch nicht niedergelegt, sondern die Niederlegung nur für den Fall seiner - beantragten - Bestellung als Pflichtverteidiger angekündigt hat, steht seiner Bestellung als Pflichtverteidiger nicht entgegen, vgl. OLG Nürnberg StV 1987, 191.
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14

    Strafvollstreckungssache: Nebeneinander der Entscheidungen über das Absehen von

    Die Schwere der Tat steht der Annahme besonderer Umstände nicht von vornherein entgegen, wie sich schon aus dem Fehlen einer Strafobergrenze ergibt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 323; wistra 2005, 153; Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2010 - 1 Ws 235/09 -, 18. Oktober 2013 - 1 Ws 201/13 - und vom 19. November 2013 - 1 Ws 209/13 -).
  • LG Würzburg, 10.11.2020 - 6 Qs 197/20

    Keine Beiordnung des Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger ohne Ankündigung der

    Voraussetzung ist hierbei jedoch, dass der Wahlverteidiger die Niederlegung seines Mandats für den Fall der beantragten Bestellung ankündigt (vgl. OLG Oldenburg NJW 2009, 3044; BT-Drs. 19/13829, 36).
  • LG Aurich, 05.05.2020 - 12 Qs 78/20

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Voraussetzungen

    Denn auch der bisherige Wahlverteidiger kann zum Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn dieser die Niederlegung - wie im vorliegenden Fall - für den Fall der beantragten Bestellung ankündigt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.04.2009 - 1 Ws 235/09; BeckOK, StPO, § 141, Rn. 2).
  • BVerwG, 27.04.2021 - 2 WDB 2.21

    Beiordnung eines bisherigen Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger

    Mit dieser Klarstellung hat der Gesetzgeber einer dahingehenden strafgerichtlichen Rechtsprechung zu § 141 StPO a.F. (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Januar 1987 - Ws 58/87 - AnwBl 1987, 236; OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. April 2009 - 1 Ws 235/09 - NJW 2009, 3044; OLG München, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 Ws 526/14 - juris Rn. 13; ThürOLG, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 1 Ws 453/14 - juris Rn. 10) nunmehr ausdrücklich Rechnung getragen.
  • OLG Celle, 24.07.2012 - 2 Ws 196/12

    Antrag der Staatsanwaltschaft als Voraussetzung der Pflichtverteidigerbeiordnung

    Dies gilt nach der Konzeption des Gesetzgebers und der für das Ermittlungsverfahrenen geschaffenen Sonderregelung in § 141 Abs. 3 StPO auch für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vorverfahren (vgl. OLG Oldenburg, NJW 2009, 3044; OLG Karlsruhe, NStZ 1998, 315; LG Cottbus, Beschluss vom 13.05.2005, 22 Qs 15/05, zitiert nach juris; KK-Laufhütte, StPO, 6 Auflage, Rdnr. 6 zu § 141; Reinhardt in Radtke/Hohmann, StPO, Rdnr. 10 zu § 141; Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, Rdnr. 5 zu § 141; a.A. LG Bremen, Beschluss vom 25.06.1998, 27 AR 55/98, zitiert nach juris; LK-Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, Rdnr. 24 zu § 141; Wohlers in SK-StPO, 4. Auflage, Rdnr. 5 ff. zu § 141).
  • LG Duisburg, 05.08.2020 - 33 Qs 37/20

    Pflichtverteidiger, Beendigung des Verfahrens, nachträgliche Beiordnung

    Der bisherige Wahlverteidiger kann jedoch zum Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn dieser - wie hier - die Niederlegung des Wahlmandats für den Fall der beantragten Bestellung als Pflichtverteidiger ankündigt (vgl. BT-Drucksache 19/13829, 36; OLG Oldenburg, Beschluss v. 20.04.2009, 1 Ws 235/09, zitiert nach juris; Krawczyk, in: BeckOK StPO, 37. Edition, § 141 Rn. 2).
  • LG Rostock, 16.09.2021 - 22 Qs 157/21

    Pflichtverteidiger, Antrag des Wahlanwalts, Niederlegung des Mandats

    Voraussetzung ist hierbei jedoch, dass der Wahlverteidiger die Niederlegung seines Mandats für den Fall der beantragten Bestellung ankündigt (vgl. OLG Oldenburg NJW 2009, 3044. BT-Drs. 19/13829, 36, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 141 Rn. 4/10; Krawczyk in: BeckOK StPO, 40. Edition, § 141 Rn. 2).
  • AG Siegen, 04.03.2022 - 450 Gs 15/22

    Pflichtverteidiger, Antrag des Wahlanwalts, Niederlegung

    Voraussetzung ist hierbei jedoch, dass der Wahlverteidiger die Niederlegung seines Mandats für den Fall der beantragten Bestellung ankündigt (vgl. OLG Oldenburg NJW 2009, 3044; BT-Drs. 19/13829, 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht