Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 21.02.1995 - 5 U 162/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 StVG; § 17 StVG; § 9 StVO
Kollisionsfall; Linksabbiegen; Anscheinsbeweis; Geschwindigkeitsüberschreitung; Unfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kollisionsfall; Linksabbiegen; Anscheinsbeweis; Geschwindigkeitsüberschreitung; Unfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 17; StVO § 9 Abs. 3 S. 1; ZPO § 286
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug auf einer ampelgeregelten Kreuzung
Papierfundstellen
- VersR 1995, 1457
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 03.03.2010 - 7 U 168/08
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen für die Erschütterung des …
Da es zum Zusammenstoß mit dem bevorrechtigten Fahrzeug der Klägerin kam, streitet zunächst ein Anscheinsbeweis für ein Alleinverschulden des Beklagten, hinter dem die Betriebsgefahr des PKW der Klägerin zurücktreten würde (vgl. BGH ZfS 2007, 439 ff. Rn 6 in juris; OLG Brandenburg VRS 117, 340 ff. Rn 7 in juris m. weit. Nachw.; OLG Oldenburg ZfS 1995, 168).In die Abwägung nach § 17 StVG, die im Falle einer Regelverletzung des Bevorrechtigten vorzunehmen wäre, können indessen nur unstreitige oder bewiesene Umstände eingestellt werden (BGH ZfS 2007, 439 ff. Rn 15 in juris; OLG Brandenburg VRS 117, 340 ff. Rn 7 in juris; OLG Oldenburg ZfS 1995, 168).
Daraus ergibt sich, dass der Linksabbieger letztlich nicht nur die ernsthafte Möglichkeit eines verkehrsordnungswidrigen Verhaltens des Bevorrechtigten beweisen muss, sondern das Vorliegen eines solchen Verhaltens, um überhaupt einer Alleinhaftung entgehen zu können (OLG Brandenburg VRS 117, 340 ff. Rn 6 in juris; OLG Oldenburg ZfS 1995, 168).
- LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05
Haftung bei Kfz-Unfall: Vorrang des Gegenverkehrs gegenüber einem Linksabbiegers …
Der im Kollisionsfall für einen Schuldvorwurf des Linksabbiegers streitende Anscheinsbeweis kann zwar durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung des entgegenkommenden Geradeausfahrers erschüttert werden (OLG Oldenburg, VersR 1995, 1457).