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OLG Oldenburg, 21.12.2016 - 1 Ws 674/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
StPO § 323 Abs. 1 S. 2; StPO § 329 Abs. 1 S. 1
Verwerfung der Berufung wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten in einem Fortsetzungstermin - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwerfung der Berufung wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten in einem Fortsetzungstermin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 323 Abs. 1 S. 2; StPO § 329 Abs. 1 S. 1
Verwerfung der Berufung wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten in einem Fortsetzungstermin - rechtsportal.de
StPO § 323 Abs. 1 S. 2; StPO § 329 Abs. 1 S. 1
Verwerfung der Berufung wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten in einem Fortsetzungstermin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 11.11.2016 - 12 Ns 350/15
- OLG Oldenburg, 20.12.2016 - 1 Ws 674/16
- OLG Oldenburg, 21.12.2016 - 1 Ws 674/16
Papierfundstellen
- StV 2018, 78
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Koblenz, 03.04.2006 - 1 Ws 207/06
Ladung des Angeklagten: Öffentliche Zustellung des Ladungsschreibens trotz …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2016 - 1 Ws 674/16
Gleichwohl ist er dem Säumigen gleichzustellen und ihm ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn das Gericht das Fehlen oder die Unwirksamkeit der Ladung übersehen hat (vgl. etwa OLG Koblenz, Beschluss v. 03.04.2006, 1 Ws 207/06, bei juris). - OLG Düsseldorf, 15.04.1987 - Ws 30/87
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2016 - 1 Ws 674/16
Macht der Angeklagte - wie hier der Angeklagte mit seinem Antrag vom 19. Oktober 2016 - geltend, ein Ladungsmangel sei für sein Ausbleiben ursächlich gewesen, dann steht es ihm frei, dieses durch einen Wiedereinsetzungsantrag oder im Wege der Revision geltend zu machen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.04.1987, Ws 30/87 H , MDR 1987, 868). - OLG Frankfurt, 04.04.2005 - 3 Ws 224/05
Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2016 - 1 Ws 674/16
Im Hinblick auf den Wiedereinsetzungsantrag hat der Senat von einer Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 7 StPO abgesehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 04.04.2005, 3 Ws 224/05 , NStZ-RR 2005, 174 [BGH 01.02.2005 - 4 StR 486/04] ). - BGH, 01.02.2005 - 4 StR 486/04
Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH (Besorgnis der Befangenheit; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2016 - 1 Ws 674/16
Im Hinblick auf den Wiedereinsetzungsantrag hat der Senat von einer Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 7 StPO abgesehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 04.04.2005, 3 Ws 224/05 , NStZ-RR 2005, 174 [BGH 01.02.2005 - 4 StR 486/04] ).