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   OLG Oldenburg, 22.03.2017 - 5 U 191/15   

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https://dejure.org/2017,14916
OLG Oldenburg, 22.03.2017 - 5 U 191/15 (https://dejure.org/2017,14916)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.03.2017 - 5 U 191/15 (https://dejure.org/2017,14916)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. März 2017 - 5 U 191/15 (https://dejure.org/2017,14916)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 881
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 25.11.2016 - 6 U 6/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Matratze mit der Aussage "Wir sind

    zu bewerben, soweit die Beklagte sich nicht bereits im Vergleichswege vor dem OLG Hamburg (5 U 191/15) unter Ziffer 1. strafbewehrt zur Unterlassung verpflichtet hat, in bestimmter Weise im Internet unter der Adresse www.T.de zu werben.

    Die Klägerin hat keinen Anspruch aus §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG i.V.m. §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG auf Erlass eines abstrakt-generellen Verbotes der Werbeaussage "WIR SIND STIFTUNG WARENTEST-TESTSIEGER 2015!" (soweit sich die Beklagte nicht bereits in dem vor dem OLG Hamburg im Verfahren 5 U 191/15 geschlossenen Vergleich strafbewehrt zur Unterlassung verpflichtet hat, in bestimmter Weise im Internet unter der Adresse www.T.de zu werben).

    Dass es im Jahr 2015 mehrere Matratzentests gegeben hat - zu Federkernmatratzen, zu Schaumstoffmatratzen sowie den Schnelltest / Nachtest zur Anti-Kartell-Matratze - ergibt sich aus dem Gesamtkontext der Werbung nicht, so dass das Argument der Beklagten, ihre Werbeaussage beziehe sich ausdrücklich nur auf die Gruppe der Federkernmatratzen, nicht überzeugt (im Ergebnis ebenso das LG Hamburg in der am 09.07.2015 im Verfahren 315 O 270/15 zunächst erlassenen einstweiligen Verfügung sowie das OLG Hamburg im Berufungsverfahren 5 U 191/15, gemäß dem in der mündlichen Verhandlung vom 06.01.2016 vor Abschluss des Vergleichs erteilten Hinweis).

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