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   OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 11/11   

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OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 11/11 (https://dejure.org/2011,30472)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.12.2011 - 10 W 11/11 (https://dejure.org/2011,30472)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 10 W 11/11 (https://dejure.org/2011,30472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs. 2 FamFG; § 17 HöfeO; § 15 HöfeVfO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 17 Abs. 2; HöfeO § 17; HöfeVfO § 15
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

Verfahrensgang

  • AG Vechta - 2 Lw 225/10
  • OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 11/11

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1829
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.09.1993 - LwZR 10/92

    Vertrauen auf Rechtsmittelbelehrung eines Fachsenats

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 11/11
    In der Rspr. des BGH und in der Literatur ist für die Wiedereinsetzung im Zivilprozess bereits anerkannt worden, dass eine unzutreffende, inhaltlich falsche Rechtsbehelfsbelehrung oder eine sonst unzutreffende Belehrung des Gerichts einen Vertrauenstatbestand schaffen kann, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumung berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (vgl. BGH NJW-RR 2004, 408; BGH NJW 1993, 3206 - fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung eines Landwirtschaftssenats; NJW 1981, 576, 577, MK-ZPO/Rimmelspacher, 3. Aufl., § 517 ZPO Rn. 13; Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., Vor § 511 ZPO Rn. 36).

    Dabei darf auch eine anwaltlich vertretene Partei sich regelmäßig auf die Richtigkeit der Belehrung durch das Gericht verlassen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; Musielak/Ball, a.a.O.).

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 11/11
    In der Rspr. des BGH und in der Literatur ist für die Wiedereinsetzung im Zivilprozess bereits anerkannt worden, dass eine unzutreffende, inhaltlich falsche Rechtsbehelfsbelehrung oder eine sonst unzutreffende Belehrung des Gerichts einen Vertrauenstatbestand schaffen kann, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumung berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (vgl. BGH NJW-RR 2004, 408; BGH NJW 1993, 3206 - fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung eines Landwirtschaftssenats; NJW 1981, 576, 577, MK-ZPO/Rimmelspacher, 3. Aufl., § 517 ZPO Rn. 13; Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., Vor § 511 ZPO Rn. 36).

    Dabei darf auch eine anwaltlich vertretene Partei sich regelmäßig auf die Richtigkeit der Belehrung durch das Gericht verlassen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; Musielak/Ball, a.a.O.).

  • OLG Rostock, 28.12.2010 - 10 UF 199/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für eine anwaltlich vertretene Partei bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 11/11
    Allerdings ist entsprechend dem Gesetzeswortlaut (der von der vergleichbaren, aber als Fiktion formulierten Regelung in § 44 S. 2 StPO deutlich abweicht), den für die Vermutung geltenden allgemeinen Grundsätzen, wie sie in § 292 ZPO zum Ausdruck kommen, und mangels anderer Anhaltspunkte in der Gesetzessystematik davon auszugehen, dass es sich bei § 17 Abs. 2 FamFG um eine widerlegbare Vermutung handelt (vgl. OLG Rostock FamRZ 2011, 986, 987; Hartmann in BLAH, ZPO, 69. Aufl., § 17 FamFG Rn. 5; Schulte-Bunert/Weinreich/Brinkmann, § 17 FamFG Rn. 37; abweichend Keidel/Sternal, § 17 FamFG Rn. 37; Prütting/Helms/Ahn-Roth, § 17 FamFG Rn. 29; die für die abw.

    Hat hingegen - wie hier - das erstinstanzliche Gericht seine Entscheidung mit einer inhaltlich fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung versehen, wird jedoch auch für einen Rechtsanwalt ein gewisser Vertrauenstatbestand geschaffen (ebenso OLG Rostock FamRZ 2011, 986, 987).

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 611/03

    Berufungsfrist, Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 11/11
    Auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist - ohne dass es im ArbGG eine dem § 17 Abs. 2 vergleichbare Vermutungsregelung gibt - anerkannt, dass bei einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung und dadurch veranlasster Fristversäumung Wiedereinsetzung zu gewähren ist, wenn der vom Gericht (mit-)verursachte Irrtum des Rechtsanwalts (Rechtskundigen) nachvollziehbar und irgendwie verständlich erscheint (vgl. BAG NJW 2010, 3387; 2007, 1485; 2005, 3515, stRspr des BAG).
  • BAG, 25.01.2007 - 5 AZB 49/06

    Rechtsweg - Arbeitsverhältnis - unrichtige Rechtsmittelbelehrung -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 11/11
    Auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist - ohne dass es im ArbGG eine dem § 17 Abs. 2 vergleichbare Vermutungsregelung gibt - anerkannt, dass bei einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung und dadurch veranlasster Fristversäumung Wiedereinsetzung zu gewähren ist, wenn der vom Gericht (mit-)verursachte Irrtum des Rechtsanwalts (Rechtskundigen) nachvollziehbar und irgendwie verständlich erscheint (vgl. BAG NJW 2010, 3387; 2007, 1485; 2005, 3515, stRspr des BAG).
  • BAG, 10.06.2010 - 5 AZB 3/10

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 11/11
    Auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist - ohne dass es im ArbGG eine dem § 17 Abs. 2 vergleichbare Vermutungsregelung gibt - anerkannt, dass bei einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung und dadurch veranlasster Fristversäumung Wiedereinsetzung zu gewähren ist, wenn der vom Gericht (mit-)verursachte Irrtum des Rechtsanwalts (Rechtskundigen) nachvollziehbar und irgendwie verständlich erscheint (vgl. BAG NJW 2010, 3387; 2007, 1485; 2005, 3515, stRspr des BAG).
  • BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 592/80

    Versäumung - Rechtsmittelfrist - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 11/11
    In der Rspr. des BGH und in der Literatur ist für die Wiedereinsetzung im Zivilprozess bereits anerkannt worden, dass eine unzutreffende, inhaltlich falsche Rechtsbehelfsbelehrung oder eine sonst unzutreffende Belehrung des Gerichts einen Vertrauenstatbestand schaffen kann, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumung berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (vgl. BGH NJW-RR 2004, 408; BGH NJW 1993, 3206 - fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung eines Landwirtschaftssenats; NJW 1981, 576, 577, MK-ZPO/Rimmelspacher, 3. Aufl., § 517 ZPO Rn. 13; Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., Vor § 511 ZPO Rn. 36).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 11/11
    Der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip untersagt dem Gericht nämlich, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Versäumnissen oder Unklarheiten Verfahrensnachteile für Beteiligte abzuleiten (BVerfGE 51, 188, 192; BVerfG NJW 2006, 1579).
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 11/11
    Der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip untersagt dem Gericht nämlich, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Versäumnissen oder Unklarheiten Verfahrensnachteile für Beteiligte abzuleiten (BVerfGE 51, 188, 192; BVerfG NJW 2006, 1579).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2010 - 16 UF 76/10

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Beschwerdefrist: Anwaltsverschulden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 11/11
    In der Literatur und Rspr. wird allerdings bei anwaltlicher Vertretung des Beteiligten teilweise die erforderliche Kausalität einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung für die Fristversäumung verneint, weil eine zutreffende Rechtsmittelbelehrung auf Seiten des Beteiligten nur den Kenntnisstand hätte vermitteln können, der bei einem anwaltlichen Vertreter (regelmäßig) als vorhanden unterstellt werden kann und unterstellt werden muss (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 1223; Keidel/Sternal, § 17 FamFG Rn. 37; MK-ZPO/Papst, 3. Aufl., § 17 FamFG Rn. 9; Musielak/Borth, FamFG, 2. Aufl., § 17 FamFG Rn. 3).
  • OLG Köln, 03.08.2011 - 2 Wx 114/11

    Zulässigkeit der Beschwerde des Fiskus gegen die Feststellung der

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung;

  • OLG Hamm, 18.03.2016 - 2 WF 170/15

    Wirkungskreis des Ergänzungspfleger; Darlehensaufnahme; Umfang der

    Ob die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung des Familiengerichts hier auch bei anwaltlicher Vertretung des möglichen Beteiligten zu einer erfolgreichen Wiedereinsetzung in die Fristversäumung hätte führen können (vgl. dazu: OLG Oldenburg, FamRZ 2012, 1829ff, bei juris Langtext Rn 11ff), kann hier im Ergebnis offen bleiben.
  • OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13

    Kostenentscheidung: Ermessensfehler bei isolierter Kostenentscheidung in Ehe- und

    Im Gegensatz zu den Kostenregelungen der §§ 91 ff. ZPO eröffnet § 243 FamFG einen Ermessensspielraum (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2012, 1829 Tz. 18; OLG Celle, FamRB 2012, 281 Tz. 11; FamRZ 2012, 1324; wohl auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2012 - 3 WF 35/12 Tz. 7 zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2018 - 101 W 3/17

    Landwirtschaftssache der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Wiedereinsetzung in den

    Die Vermutung des § 17 Abs. 2 FamFG ist daher nicht widerlegt (im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg [Oldenburg], Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 10 W 11/11, juris Rn. 20 ff.).
  • OLG Celle, 22.05.2014 - 7 W 24/14

    Recht auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Einlegung der Beschwerde

    Der Senat hat daher seit Inkrafttreten des FamFG bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung stets Wiedereinsetzung gewährt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Januar 2014 - 7 W 81/13 (L) -, juris, Rn. 8; vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 10 W 11/11 -, juris, Rn. 7 ff.).
  • OLG München, 01.02.2018 - WXV 3/17

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    [4] (2) Nach diesem Maßstab ist die Rechtsmittelbelehrung in dem angefochtenen Beschluss nicht offenkundig fehlerhaft, denn die dort angegebene Frist von einem Monat entspricht der in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Regelfrist (vgl. OLG Frankfurt, Beschuss vom 23.5.2016 - 20 WLw 5/15 - juris Rn. 19; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 11/11 -, RdL 2012, 101/102).
  • OLG Köln, 16.04.2014 - 25 WF 45/14

    Voraussetzungen der Festsetzung eines Ordnungsmittels wegen Verstoßes gegen eine

    Dieser Grundsatz kann wegen der vergleichbaren rechtlichen Ausgangssituation nach Auffassung des Senats auch auf Kostenentscheidungen übertragen werden, die auf der Grundlage der §§ 81, 83 11, 243 FamFG ergehen (in diesem Sinn auch OLG Hamm Beschlüsse vom 20.6.2012 - 2 WF 70/12, juris RN 16-19, FamRZ 2012, 1829 - LS - u. 03.01.2013 - 2 UF 207/12, juris RN 8, 9 = MDR 2013, 469 = FamRZ 2013, 1159 - LS - in einem weiteren Beschluss vom 4.5.2012 - 10 UF 69/12, juris RN 12, FamRZ 2012, 1896 stellt nunmehr auch das OLG Celle auf diesen Begründungsansatz ab; in diesem Sinn auch Schindler in MüKo-ZPO, 3. Aufl., § 81 FamFG RN 82, 84; Johannsen/Henrich/Maier, Familienrecht, 5. Aufl., § 243 FamFG RN 12; Hütter/Kodal FamRZ 2009, 917, 919).
  • OLG Naumburg, 01.08.2014 - 8 UF 121/14

    Kostenentscheidung in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit:

    Diese Rechtsprechung ist auch im Anwendungsbereich des § 81 FamFG maßgeblich, der die Ausübung billigen Ermessens zum tragenden Grundsatz der Kostenentscheidung erhoben hat (OLG Celle, JAmt 2012, 40; OLG Hamm, FamRZ 2012, 1829).
  • OLG Köln, 11.04.2014 - 25 WF 45/14
    Dieser Grundsatz kann wegen der vergleichbaren rechtlichen Ausgangssituation nach Auffassung des Senats auch auf Kostenentscheidungen übertragen werden, die auf der Grundlage der §§ 81, 83 11, 243 FamFG ergehen (in diesem Sinn auch OLG Hamm Beschlüsse vom 20.6.2012 - 2 WF 70/12, juris RN 16-19, FamRZ 2012, 1829 - LS - u. 03.01.2013 - 2 UF 207/12, juris RN 8, 9 = MDR 2013, 469 = FamRZ 2013, 1159 - LS - in einem weiteren Beschluss vom 4.5.2012 - 10 UF 69/12, juris RN 12, FamRZ 2012, 1896 stellt nunmehr auch das OLG Celle auf diesen Begründungsansatz ab; in diesem Sinn auch Schindler in MüKo-ZPO, 3. Aufl., § 81 FamFG RN 82, 84; Johannsen/Henrich/Maier, Familienrecht, 5. Aufl., § 243 FamFG RN 12; Hütter/Kodal FamRZ 2009, 917, 919).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2019 - 15 WF 29/19

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung im

    Ob eine vom erstinstanzlichen Gericht vorgenommene Ermessensentscheidung vom Beschwerdegericht nur eingeschränkt auf Ermessensfehler überprüft werden darf (so BGH, FamRZ 2007, 893; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur NJOZ 2016, 1026; OLG Schleswig, FamRZ 2014, 963; OLG Hamm, FamRZ 2012, 1829; Keidel/ Zimmermann, FamFG, 19. Aufl., § 81, Rn. 81a; Prütting/Helms/Feskorn, FamFG, 3. Aufl., § 81, Rn. 36) oder ob dem Beschwerdegericht als zweiter Tatsacheninstanz eine eigene Ermessensausübung obliegt (so jetzt BGH, NJW-RR 2016, 1478; FamRZ 2013, 1876, Rn. 23; NJW 2011, 3654, Rn. 26 ff.), kann hier dahinstehen.
  • OLG Brandenburg, 17.10.2019 - 15 WF 254/19

    Verfahrenswert einer Kindschaftssache mit Prüfung gerichtlicher Maßnahmen bei

    Es kann dahinstehen, ob die demnach vom erstinstanzlichen Gericht zu treffende Ermessensentscheidung vom Beschwerdegericht nur eingeschränkt auf Ermessensfehler überprüft werden darf (so BGH, FamRZ 2007, 893; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur NJOZ 2016, 1026; OLG Schleswig, FamRZ 2014, 963; OLG Hamm, FamRZ 2012, 1829) oder ob dem Beschwerdegericht eine eigene Ermessensausübung obliegt (so BGH, NJW-RR 2016, 1478; FamRZ 2013, 1876, Rn. 23; NJW 2011, 3654, Rn. 26 ff.).
  • OLG Brandenburg, 22.06.2021 - 15 WF 63/21

    Kostenentscheidung in einem Verfahren der familiengerichtlichen Genehmigung der

  • OLG Nürnberg, 22.06.2022 - 8 W 1346/22

    Beschwerdefrist und Wiedereinsetzung bei nicht dem Betroffenen bekanntgegebenen

  • OLG Brandenburg, 25.07.2013 - 3 WF 63/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist im

  • OLG Brandenburg, 31.05.2021 - 15 UF 68/21

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei geringer Differenz beiderseitiger

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