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   OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 3 U 88/20   

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https://dejure.org/2021,50248
OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 3 U 88/20 (https://dejure.org/2021,50248)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.07.2021 - 3 U 88/20 (https://dejure.org/2021,50248)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2021 - 3 U 88/20 (https://dejure.org/2021,50248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pflichtteilsansprüche gegen einen Alleinerben; Unbezifferter Pflichtteilsanspruch; Sekundäre Darlegungslast in Bezug auf wertbildende Faktoren einer Immobilie

  • erbrechtsiegen.de

    Pflichtteilsanspruch bei Anrechnung einer Grundstücksübernahme auf den Pflichtteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Pflichtteilsansprüche gegen einen Alleinerben; Unbezifferter Pflichtteilsanspruch; Sekundäre Darlegungslast in Bezug auf wertbildende Faktoren einer Immobilie

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 21.03.2013 - 14 U 3585/12

    Auskunftsansprüche des Alleinerben gegen den Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 3 U 88/20
    Soweit der Schuldner - hier der Beklagte - den Umfang seiner Leistungspflicht nicht kennt, ohne dass er dies zu vertreten hat, kann er jedoch nicht in Verzug geraten (OLG München, ZEV 13, 454 [OLG München 21.03.2013 - 14 U 3585/12] , vgl. auch BGH ZEV 10, 190 [BGH 27.01.2010 - IV ZR 91/09] ).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG München (ZEV 13, 454 [OLG München 21.03.2013 - 14 U 3585/12] ), bei der es um eine andere Konstellation, nämlich nicht um eine Anrechnung nach § 2315 BGB , sondern um eine Ausgleichungspflicht nach § 2316 BGB , geht.

    Der Entscheidung des OLG München (ZEV 13, 454 [OLG München 21.03.2013 - 14 U 3585/12] ) lag dagegen, wie bereits ausgeführt, eine Ausgleichungspflicht nach § 2316 BGB zugrunde und betrifft damit eine andere Konstellation.

  • BGH, 27.01.2010 - IV ZR 91/09

    Pflichtteilsberechnung: Berücksichtigung einer im Wege vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 3 U 88/20
    Der Klägerin können Pflichtteilsansprüche solange nicht zugesprochen werden, als Feststellungen zu der bislang nicht geklärten Frage fehlen, in welcher Höhe die Grundstücksübernahme durch die Klägerin gemäß § 2315 BGB auf den Pflichtteil anzurechnen ist (vgl. BGH ZEV 10, 190 [BGH 27.01.2010 - IV ZR 91/09] , Rn. 29 - zitiert nach juris).

    Soweit der Schuldner - hier der Beklagte - den Umfang seiner Leistungspflicht nicht kennt, ohne dass er dies zu vertreten hat, kann er jedoch nicht in Verzug geraten (OLG München, ZEV 13, 454 [OLG München 21.03.2013 - 14 U 3585/12] , vgl. auch BGH ZEV 10, 190 [BGH 27.01.2010 - IV ZR 91/09] ).

    Dem Beklagten steht ein solcher Auskunftsanspruch zu (vgl. OLG Koblenz ZEV 16, 206, BGH ZEV 10, 190 [BGH 27.01.2010 - IV ZR 91/09] , Schindler, ZEV 16, 207 [OLG Koblenz 25.11.2015 - 5 U 779/15] , Horn, ZEV 13, 178).

  • OLG Koblenz, 25.11.2015 - 5 U 779/15

    Auskunftspflicht des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben über auf den

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 3 U 88/20
    Dem Beklagten steht ein solcher Auskunftsanspruch zu (vgl. OLG Koblenz ZEV 16, 206, BGH ZEV 10, 190 [BGH 27.01.2010 - IV ZR 91/09] , Schindler, ZEV 16, 207 [OLG Koblenz 25.11.2015 - 5 U 779/15] , Horn, ZEV 13, 178).

    Der Senat versteht in Bezug auf die Auskunftspflicht der Klägerin als Pflichtteilsberechtigter die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.01.2010 (ZEV 10, 640) so, dass auch dieser von einer Auskunftspflicht des Pflichtteilsberechtigten im Falle einer Anrechnung nach § 2315 BGB ausgeht (vgl. auch OLG Koblenz ZEV 16, 206 [OLG Koblenz 25.11.2015 - 5 U 779/15] ).

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