Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 6 U 51/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Gesamtschuldnerische Haftung von Schülern wegen psychischer Beihilfe zur Misshandlung eines Mitschülers; Schmerzensgeld für wochenlange Misshandlungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verpflichtung zum Schadensersatz und zur Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund einer Beteiligung in Form einer Beihilfe durch bloße psychische Unterstützungshandlungen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zum Schadensersatz und zur Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund einer Beteiligung in Form einer Beihilfe durch bloße psychische Unterstützungshandlungen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Schulhofgewalt - Haftung der schlagenden Schüler
- Judicialis
BGB § 830
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 830
Gesamtschuldnerische Haftung wegen psychischer Beihilfe zur Misshandlung eines Mitschülers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 830
Zur Beteiligung durch psychische Beihilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- streifler.de (Kurzinformation)
Gewalt auf Schulhof: Schüler erhält Schmerzensgeld für wochenlange Misshandlungen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Gewalt auf Schulhof mit juristischem Nachspiel
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gewalt auf Schulhof - nicht nur aktive Schläger haften für die Verletzungen - Auch Schüler, die die Haupttäter psychisch unterstützen sind verantwortlich
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 20.02.2006 - 4 O 3620/04
- OLG Oldenburg, 11.07.2006 - 6 U 51/06
- OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 6 U 51/06
Papierfundstellen
- VersR 2008, 1115
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Oldenburg, 20.02.2006 - 4 O 3620/04
Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes; Annahme einer erheblichen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 6 U 51/06
4 O 3620/04 Landgericht Oldenburg.