Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 23.10.1990 - 5 U 73/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 1361 BGB; § 1372 BGB
Gemeinschaftliches Familienhaus; Träger der finanziellen Belastungen; Alleinverdienender Ehegatte; Endgültiges Scheitern einer Ehe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gemeinschaftliches Familienhaus; Träger der finanziellen Belastungen; Alleinverdienender Ehegatte; Endgültiges Scheitern einer Ehe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 962
- FamRZ 1991, 1057
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82
Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach …
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.10.1990 - 5 U 73/90
Nach nunmehr gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung hat bis zum endgültigen Scheitern einer Ehe regelmäßig der allein verdienende Ehegatte auch die finanziellen Belastungen allein zu tragen; nach der Trennung und dem Auszug eines der Ehepartner kommt gemäß § 745 Abs. 2 BGB eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Hauses einschließlich der Verteilung der Belastungen in Betracht, die in der Regel darin besteht, daß der das Haus allein nutzende Ehegatte dessen Lasten sowie die Verzinsung und Tilgung der für dieses Haus aufgenommenen Darlehen übernimmt (vgl. nur BGHZ 87, 265.; OLG Celle, Nds. Rpfl. 1989, 252 ff., jeweils m. w. N.).