Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 23.10.2006 - 1 Ws 422/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten: Behandlung eines Aufrufs in einem Internet-Forum zu einem islamischen Gebet zwecks "göttlicher Bestrafung" eines Islamkritikers
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 111 Abs. 1 StGB; § 111 Abs. 2 StGB; § 203 StPO
Veröffentlichung eines auf die Bestrafung einer Person gerichteten Gebets (sog. "Mubahala") im Internet als öffentliches Auffordern zu einer Straftat; Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Veröffentlichung eines auf die Bestrafung einer Person gerichteten Gebets (sog. "Mubahala") im Internet als öffentliches Auffordern zu einer Straftat; Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts
- online-und-recht.de
- Judicialis
StGB § 111
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 111
Auffordern zu Straftaten, Mubahala, Verwünschung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Islamische Verwünschungsformel" im Internet - Antrag an "den Schöpfer" oder Aufforderung zu einer Straftat?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verwünschung in einem Internetforum ist kein Straftatbestand - Sogenannte "Mubahala" ist keine Aufforderung zu einer Straftat
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 02.08.2006 - 1 KLs 13/06
- OLG Oldenburg, 23.10.2006 - 1 Ws 422/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3735
- NStZ 2007, 99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 10.10.2001 - 1 Ss 118/01
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.10.2006 - 1 Ws 422/06
Vielmehr werden auch konkludente, verschleierte oder nur bestimmten Menschengruppen verständliche Formen einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten von dieser Strafrechtsnorm erfasst, vgl. KG, Beschl. Vom 10.10.2001 (Aktz. 1 Ss 118/01); ferner schon RGSt 47, 411, 413). - RG, 01.11.1913 - IV 683/13
1. Kann in dem Herausgeben von Renntips ein Auffordern zum Abschluß von …
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.10.2006 - 1 Ws 422/06
Vielmehr werden auch konkludente, verschleierte oder nur bestimmten Menschengruppen verständliche Formen einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten von dieser Strafrechtsnorm erfasst, vgl. KG, Beschl. Vom 10.10.2001 (Aktz. 1 Ss 118/01); ferner schon RGSt 47, 411, 413).