Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.10.2006 - 1 Ws 422/06   

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https://dejure.org/2006,3686
OLG Oldenburg, 23.10.2006 - 1 Ws 422/06 (https://dejure.org/2006,3686)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.10.2006 - 1 Ws 422/06 (https://dejure.org/2006,3686)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - 1 Ws 422/06 (https://dejure.org/2006,3686)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Öffentliche Aufforderung zu Straftaten: Behandlung eines Aufrufs in einem Internet-Forum zu einem islamischen Gebet zwecks "göttlicher Bestrafung" eines Islamkritikers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 111 Abs. 1 StGB; § 111 Abs. 2 StGB; § 203 StPO
    Veröffentlichung eines auf die Bestrafung einer Person gerichteten Gebets (sog. "Mubahala") im Internet als öffentliches Auffordern zu einer Straftat; Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veröffentlichung eines auf die Bestrafung einer Person gerichteten Gebets (sog. "Mubahala") im Internet als öffentliches Auffordern zu einer Straftat; Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Islamische Verwünschungsformel" im Internet - Antrag an "den Schöpfer" oder Aufforderung zu einer Straftat?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwünschung in einem Internetforum ist kein Straftatbestand - Sogenannte "Mubahala" ist keine Aufforderung zu einer Straftat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3735
  • NStZ 2007, 99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.10.2001 - 1 Ss 118/01
    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.10.2006 - 1 Ws 422/06
    Vielmehr werden auch konkludente, verschleierte oder nur bestimmten Menschengruppen verständliche Formen einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten von dieser Strafrechtsnorm erfasst, vgl. KG, Beschl. Vom 10.10.2001 (Aktz. 1 Ss 118/01); ferner schon RGSt 47, 411, 413).
  • RG, 01.11.1913 - IV 683/13

    1. Kann in dem Herausgeben von Renntips ein Auffordern zum Abschluß von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.10.2006 - 1 Ws 422/06
    Vielmehr werden auch konkludente, verschleierte oder nur bestimmten Menschengruppen verständliche Formen einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten von dieser Strafrechtsnorm erfasst, vgl. KG, Beschl. Vom 10.10.2001 (Aktz. 1 Ss 118/01); ferner schon RGSt 47, 411, 413).
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