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   OLG Oldenburg, 24.05.2011 - 13 U 66/10   

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https://dejure.org/2011,8751
OLG Oldenburg, 24.05.2011 - 13 U 66/10 (https://dejure.org/2011,8751)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.05.2011 - 13 U 66/10 (https://dejure.org/2011,8751)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - 13 U 66/10 (https://dejure.org/2011,8751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 307 Abs. 1 BGB; § 308 Nr. 5 BGB; § 670 BGB; § 675f Abs. 2 BGB
    Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu einem Kreditkartenvertrag mit einer Bank

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu einem Kreditkartenvertrag mit einer Bank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu einem Kreditkartenvertrag mit einer Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1139
  • MDR 2011, 929
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.03.1994 - XI ZR 69/93

    Unwirksamkeit einzelner Klauseln in den AGB eines Kreditkartenunternehmens

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2011 - 13 U 66/10
    a) Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1994 Allgemeine Geschäftsbedingungen zu einem KreditkartenVertrag für unwirksam erklärt, in denen Zinspflichten, die durch die Überschreitung eines Zahlungsziels ausgelöst werden, auf davor liegende Zeiträume erstreckt werden ( BGH, Urteil vom 29. März 1994 - XI ZR 69/93 , BGHZ 125, 343 = NJW 1994, 1532).

    Nachstehend ist der Text der im vorliegenden Fall verwendeten Klausel Nummer 3 dem Text des Klauselwerks gegenübergestellt (soweit hier von Interesse), das der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1994 zugrunde lag: BGHZ 125, 343 ff. vorliegender Fall.

    Die weitere Formulierung (´Die Verzinsung erfolgt ab dem Transaktionstag´) führt - wie bei der in BGHZ 125, 343 ff. für unwirksam erklärten Klausel - zu einer rückwirkenden Verzinsung der Erstattungsforderung.

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2011 - 13 U 66/10
    Eine ergänzende Vertragsauslegung (die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1994 nicht zu erörtern war, weil ihr eine Verbandsklage auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln zugrunde lag) kommt aber nur dann in Betracht, wenn sich die mit dem Wegfall einer unwirksamen Klausel entstehende Lücke nicht durch dispositives Gesetzesrecht füllen lässt und dies zu einem Ergebnis führt, das den beiderseitigen Interessen nicht mehr in vertretbarer Weise Rechnung trägt, sondern das Vertragsgefüge völlig einseitig zugunsten des Kunden verschiebt ( BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08 , BGHZ 186, 180 = NJW 2011, 50, Rn. 50 m.w.N.).

    Wenn die Klägerin - beispielsweise bei Steigerungen des Marktzinses - für einen entsprechenden Zeitraum an die ursprünglich vereinbarten Zinssätze gebunden bleibt, führt dies nicht ohne weiteres zu einem Ergebnis, das den beiderseitigen Interessen nicht mehr in vertretbarer Weise Rechnung trägt, sondern das Vertragsgefüge völlig einseitig zugunsten des Kunden verschiebt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08 , aaO., Rn. 50 f. m.w.N.).

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2011 - 13 U 66/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die Schranke des § 307 BGB allerdings nicht eingehalten, wenn die Preisanpassungsklausel es dem Verwender ermöglicht, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen ( BGH, Urteil vom 21. April 2009 - XI ZR 78/08 , BGHZ 180, 257 = NJW 2009, 2051, Rn. 23 - 25 m.w.N.).

    Nach der - grundsätzlich auch im Individualprozess maßgeblichen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2008 - KZR 2/07 , BGHZ 176, 244 = NJW 2008, 2172, Rn. 18 f. m.w.N.) - ´kundenfeindlichsten´ Auslegung ist dann, wenn eine Preisanpassungsklausel nicht deutlich auch als Pflicht des Verwenders zur Preisanpassung ausgestaltet ist, zu seinen Lasten davon auszugehen, dass sie eine solche Verpflichtung auch nicht enthält ( BGH, Urteil vom 21. April 2009 - XI ZR 78/08 , aaO., Rn. 27 f.).

  • LG Bonn, 10.05.2007 - 3 O 396/05

    Sittenwidriger Ratenkredit, Restschuldversicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2011 - 13 U 66/10
    Deshalb kann auch offen bleiben, ob die vom Landgericht - zum Vergleich der ursprünglich vereinbarten Zinssätze mit dem marktüblichen Zins - vorgenommene Heranziehung des in der MFIZinsstatistik der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Effektivzinssatzes deutscher Banken für das Neugeschäft ´Revolvierende Kredite, Überziehungskredite, Kreditkartenkredite an private Haushalte´ (Zeitreihe SUD186) zutreffend ist (vgl. dazu auch MünchKommBGB/Armbrüster, aaO., § 138 Rn. 119 - Aktualisierung der OnlineFassung vom 17. Juli 2007 unter Hinweis auf LG Bonn, Urteil vom 10. Mai 2007 - 3 O 396/05, juris) und ob zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Zinssätze noch Korrekturen am Vergleichszins vorzunehmen sind (vgl. dazu LG Bonn, Urteil vom 10. Mai 2007 - 3 O 396/05 , juris, Rn. 60 ff.).
  • BGH, 13.03.1990 - XI ZR 252/89

    Auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung beim

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2011 - 13 U 66/10
    b) Da der Klägerin somit kein einseitiges Recht zur Zinsanpassung zustand und die Zinserhöhungen schon deshalb unwirksam sind, bedarf es keiner Entscheidung, ob die Zinserhöhungen wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sind (vgl. dazu BGH, Urteile vom 13. März 1990 - XI ZR 252/89 , BGHZ 110, 336 = NJW 1990, 1595, unter II 1 c bb.
  • BGH, 20.06.2000 - XI ZR 237/99

    Vergleichszins bei grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2011 - 13 U 66/10
    vom 20. Juni 2000 - XI ZR 237/99 , NJW-RR 2000, 1431, unter II 1. MünchKommBGB/Armbrüster, 5. Aufl., § 138 Rn. 119. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2011 - 13 U 66/10
    Nach der - grundsätzlich auch im Individualprozess maßgeblichen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2008 - KZR 2/07 , BGHZ 176, 244 = NJW 2008, 2172, Rn. 18 f. m.w.N.) - ´kundenfeindlichsten´ Auslegung ist dann, wenn eine Preisanpassungsklausel nicht deutlich auch als Pflicht des Verwenders zur Preisanpassung ausgestaltet ist, zu seinen Lasten davon auszugehen, dass sie eine solche Verpflichtung auch nicht enthält ( BGH, Urteil vom 21. April 2009 - XI ZR 78/08 , aaO., Rn. 27 f.).
  • LG Saarbrücken, 18.09.2020 - 1 O 79/20

    1. Die MFI-Zinsstatistik stellt eine taugliche Grundlage für die Ermittlung des

    Ob dies gleichermaßen für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit gilt, ist jedoch nicht entschieden (ausdrücklich offengelassen von OLG Oldenburg, Urteil vom 24.5. 2011 - 13 U 66/10, NJOZ 2011, 1169).
  • LG Köln, 07.07.2011 - 7 O 207/10

    Anfechtung der Grundstücksübertragung wegen vorsätzlicher

    Der Anfechtungsklage steht nicht entgegen, dass dieser Titel zunächst (aufgrund eines laufenden Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht Köln, Az. 13 U 66/10) nur vorläufig vollstreckbar war (hierzu: Huber, Anfechtungsgesetz, 10. Aufl. 2006, § 2 Rn 15).
  • OLG Köln, 26.11.2014 - 2 U 146/11

    Rechtsfolgen in einem Insolvenzverfahren in Großbritannien erteilter

    Der Schuldner wurde durch das für gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar erklärte Urteil des Landgerichts Köln vom 02.03.2010 - 15 O 425/09 - aufgrund Bürgschaft zur Zahlung von 1 Mio. EUR nebst Zinsen an die Klägerin verurteilt (Bl. 9 f.); die dagegen eingelegte Berufung (13 U 66/10 OLG Köln) nahm er am 02.02.2011 zurück.
  • AG Schleswig, 16.11.2017 - 2 C 16/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kreditkartenvertrages: Wirksamkeit einer

    Daraus folgt ebenfalls, dass dieser Betrag Mahnkosten nicht enthalten konnte, weil eine Verzinsung ab dem Transaktionstag gerade nur deshalb möglich ist, weil die Einräumung des Kredits ausweislich der AGB als verzinsliches Darlehen gewährt wird und es sich nicht - wie sonst üblich - zunächst um einen Anspruch auf Ersatz der durch die Übernahme der Erfüllung von Verbindlichkeiten entstandenen Aufwendungen handelt (vgl. noch zu den alten AGB der Klägerin OLG Oldenburg v. 24.05.2011 MDR 2011, 929).
  • AG Schleswig, 26.01.2018 - 2 C 16/17

    Kreditkartenvertrag - Saldoanerkenntnis durch fingierte Annahmeerklärung

    Daraus folgt ebenfalls, dass dieser Betrag Mahnkosten nicht enthalten konnte, weil eine Verzinsung ab dem Transaktionstag gerade nur deshalb möglich ist, weil die Einräumung des Kredits ausweislich der AGB als verzinsliches Darlehen gewährt wird und es sich nicht - wie sonst üblich - zunächst um einen Anspruch auf Ersatz der durch die Übernahme der Erfüllung von Verbindlichkeiten entstandenen Aufwendungen handelt (vgl. noch zu den alten AGB der Klägerin OLG Oldenburg v. 24.05.2011 MDR 2011, 929).
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