Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 24.05.2017 - 1 Ss 109/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch: Erforderlichkeit eigener Feststellungen des Berufungsgerichts zum Merkmal der Gewerbsmäßigkeit beim besonders schweren Diebstahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Feststellungen des Berufungsgerichts bei Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch wegen einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Feststellungen des Berufungsgerichts bei Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch wegen einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Feststellungen des Berufungsgerichts bei Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch wegen einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 24.02.2017 - 12 Ns 493/16
- OLG Oldenburg, 24.05.2017 - 1 Ss 109/17
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 16.07.2018 - Ss 44/18
Strafverfahren wegen Betruges durch Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen mit …
Dies gilt nach der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.06.2017 (StV 2018, 265 ff.) jedoch regelmäßig nicht für Feststellungen zur gewerbsmäßigen Handlungsweise des Täters, wenn die Gewerbsmäßigkeit der Tat - wie hier im Falle des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB - als Regelbeispiel für einen Straferschwerungsgrund ausgestaltet ist (vgl. auch OLG Köln, StraFo 2016, 162; OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.05.2017 - 1 Ss 109/17 -, juris; KG, Beschluss vom 11.12.2017 - (5) 161 Ss 161/17 (77/17) -, juris; OLG Bamberg, StraFo 2018, 159). - OLG Oldenburg, 29.08.2017 - 1 Ss 172/17
Strafzumessung: Berücksichtigung des objektiv verwirklichten Tatunrechts bei …
Der Senat weist für die Verhandlung darauf hin, dass der neue Tatrichter (wie schon der Vorderrichter) die Frage der Gewerbsmäßigkeit, die den verschärften Strafrahmen des § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB zur Anwendung bringt, in eigener Verantwortung zu klären hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Mai 2017 - 1 Ss 109/17 -, juris -, und neuerdings BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16 -, juris). - KG, 11.12.2017 - 161 Ss 161/17
Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß bei Verurteilung …
Die die gewerbsmäßige Begehung begründenden Umstände können daher in der Regel hinzu- oder hinweggedacht werden, ohne dass der für den Schuldspruch tragende Geschehensablauf hiervon berührt würde (…vgl. BGH a.a.O., Rdn. 17 ff.; vgl. ferner OLG Oldenburg, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 Ss 109/17 - juris Rdn. 7; OLG Köln, Beschluss vom 23. Mai 2003 - Ss 202/03-108 - juris Rdn 13 m.w.N.; a.A. noch KG, Urteil vom 4. April 2012 - [1] 1 Ss 377/11 [8/11] - zu § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und § 267 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB ).