Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 24.08.2005 - Ss 213/05 (II 147) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Bußgeldverfahren: Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines Rechtsreferendars als Verteidiger
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 103 Abs. 1 GG; § 73 Abs. 3 OWiG; § 139 StPO
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften; Verwerfung eines Einspruchs wegen Nichtanerkennung der Eignung der Rechtsreferendarin; Versagung des rechtlichen Gehörs; Zulässigkeit des Auftretens einer unterbevollmächtigten ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften; Verwerfung eines Einspruchs wegen Nichtanerkennung der Eignung der Rechtsreferendarin; Versagung des rechtlichen Gehörs; Zulässigkeit des Auftretens einer unterbevollmächtigten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zurückweisung einer wirksam [unter-] bevollmächtigten Rechtsreferendarin als Verteidigerin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Meppen, 15.04.2005 - 7 OWi 25/05
- OLG Oldenburg, 24.08.2005 - Ss 213/05 (II 147)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 19.01.1988 - 1 ObOWi 282/87
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.08.2005 - Ss 213/05
Durch die Nichtanerkennung der Rechtsreferendarin als in Untervollmacht handelnde Vertreterin hat das Gericht nicht nur unter Verletzung des einfachen Rechts den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen, sondern es damit insgesamt vereitelt, dass der vom persönlichen Erscheinen entbundene Betroffene überhaupt den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG wahrnehmen konnte (BayObLG, NStZ 1988, 281;… Löwe/Rosenberg, a. a. O. Rn. 15).