Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 24.10.1996 - 8 U 68/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 BGB; § 64 Abs. 1 GmbHG; § 84 GmbHG
Besonderheiten bei der Wahl der Rechtsform bei der Unternehmensgründung; Bewertung der Trägerschaft von Unternehmen; Besondere Haftungsvoraussetzungen bei Vorliegen eines Konzerns - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besonderheiten bei der Wahl der Rechtsform bei der Unternehmensgründung; Bewertung der Trägerschaft von Unternehmen; Besondere Haftungsvoraussetzungen bei Vorliegen eines Konzerns
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84
Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.10.1996 - 8 U 68/96
Zwar kommt auch der mehrfachunternehmerisch tätige Privatgesellschafter als herrschendes Unternehmen in Betracht, weil er in sich den konzernrechtlichen Interessenkonfliktverkörpern kann, der zum Schutz der abhängigen Gesellschaft und ihrer Gläubiger besondere Regeln erforderlich macht (BGHZ 95, 330, 337 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84] ; BGHZ 115, 183, 189). - BGH, 18.04.1996 - VII ZR 157/95
Vermutung der Baugeldeigenschaft
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.10.1996 - 8 U 68/96
Allein die ratierliche Zahlung des Bauherrn an den Auftragnehmer nach Maßgabe des Baufortschritts begründet keine Vermutung dafür, dass es sich um Baugeld handelt (BGH, NJW-RR 1996, 976/977).