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   OLG Oldenburg, 24.11.2009 - 1 Ss 153/09   

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https://dejure.org/2009,10803
OLG Oldenburg, 24.11.2009 - 1 Ss 153/09 (https://dejure.org/2009,10803)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.11.2009 - 1 Ss 153/09 (https://dejure.org/2009,10803)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. November 2009 - 1 Ss 153/09 (https://dejure.org/2009,10803)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beweiswürdigung: Tragfähige Feststellungen zur Annahme der Verunreinigungseignung landwirtschaftlichen Sickerwassers bei Verurteilung wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 326 Abs. 1 Nr. 4a StGB; § 256 StPO; § 261 StPO
    Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Stoffen; Lückenhafte Beweiswürdigung zur Gefährlichkeit von landwirtschaftlichem Sickerwasser bei unzureichendem Sachverständigengutachten zur Verunreinigungseignung von Flüssigkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Stoffen; Lückenhafte Beweiswürdigung zur Gefährlichkeit von landwirtschaftlichem Sickerwasser bei unzureichendem Sachverständigengutachten zur Verunreinigungseignung von Flüssigkeiten

  • Judicialis

    StGB § 326 Abs. 1 Nr. 4a; ; StPO § 256; ; StPO § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 326 Abs. 1 Nr. 4a; StPO § 256; StPO § 261
    Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Stoffen; lückenhafte Beweiswürdigung zur Gefährlichkeit von landwirtschaftlichem Sickerwasser bei unzureichendem Sachverständigengutachten zur Verunreinigungseignung von Flüssigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 1 Ss 71/20

    Unerlaubter Umgang mit Abfällen; Bildung von Sickerwasser durch gelagerten Abfall

    7 Das Landgericht geht ferner zutreffend davon aus, dass es sich bei den aus den Misthaufen austretenden Sickersäften um Abfall im strafrechtlichen Sinne handelt (vgl. BayObLG, Urteil vom 24.10.2000 - 4St RR 113/2000, juris Rn. 6 ff.; AG Nordenham, Urteil vom 20.03.2006 - 5 Cs 710/05, juris Rn. 22; i.Erg. ebenso OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.11.2009 - 1 Ss 153/09, juris Rn. 6), zumal diese ausweislich der Feststellungen - anders als der Mist selbst - hier nicht etwa als Düngemittel und somit als Wirtschaftsgut zur Weiterverwendung bestimmt waren (vgl. BayObLG a.a.O., Rn. 9; OLG Oldenburg, Beschluss vom 07.05.1991 - 1 Ss 163/91, juris Rn. 5; AG Nordenham a.a.O., juris Rn. 23).

    In diesem Zusammenhang sind unter Hinweis auf die vom Sachverständigen festgestellten und erläuterten Werte auch ausreichende Feststellungen zur Höhe der Konzentration und somit zum Gefährdungspotential der Sickersäfte getroffen worden (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.11.2009 - 1 Ss 153/09, juris Rn. 7).

    Weiter hat das Landgericht zu Recht die Tatbestandsalternative des "Ablagerns" in Form einer Tatbegehung durch Unterlassen angenommen, indem der Angeklagte es entweder durch unterbliebene Beseitigung oder unterbliebenes Abdecken des Misthaufens unterlassen hat, das Eindringen von Sickersäften in den Boden zu verhindern (vgl. BayObLG a.a.O., Rn. 10; OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.11.2009 - 1 Ss 153/09, juris Rn. 9; AG Nordenham a.a.O., Rn. 24).

    16 Eine (weitergehende) Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Ablagerns setzt jedoch voraus, dass der Angeklagte zu einem bestimmten Zeitpunkt jedenfalls damit rechnete und gleichwohl billigend in Kauf nahm, dass sich gefährliches Sickerwasser in nicht unerheblicher Menge bildet (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.11.2009 - 1 Ss 153/09, juris Rn. 9).

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